Im Jahr 2023 hat das jährliche Pachtentgelt je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bundesweit durchschnittlich 357 Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von 9 % gegenüber 2020 (329 Euro).
Die insgesamt rund 16,6 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche in Deutschland setzten sich in 2023 zusammen aus: • 60 % Pachtflächen (9,9 Mio. ha), • rund 38 % selbst bewirtschafteten Eigenflächen der landwirtschaftlichen Betriebe (6,4 Mio ha) und • knapp 2 % unentgeltlich zur Bewirtschaftung erhaltenen Flächen (276 800 ha). Der überwiegende Teil der gepachteten Flächen war Ackerland (69 %), gefolgt von Dauergrünland (27 %) und sonstiger gepachteter Fläche (4 %). Unter „sonstiger gepachteter Fläche“ fallen solche Flächen, für die keine klare Trennung zwischen Acker- und Dauergrünland angegeben werden konnte. Hierzu zählen die Reb- und Baumobstflächen sowie Baumschul- und Gewächshausflächen.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern Bei den durchschnittlichen Pachtentgelten je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche waren deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern zu verzeichnen: Während im Saarland ein durchschnittliches Entgelt von 99,- Euro veranschlagt wurde, betrug das Pachtentgelt in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 560,- Euro. Neben Nordrhein-Westfalen lagen auch in Niedersachsen (548,- Euro), Schleswig-Holstein (479,- Euro) und Bayern (415,- Euro) die Pachtentgelte deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 357,- Euro.
85 % Einzelunternehmen Unterschiede gab es auch hinsichtlich der vorherrschenden Rechtsformen der Betriebe. Mit einem Anteil von 85 % stellten die 217 800 Einzelunternehmen die mit Abstand häufigste Rechtsform der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland dar. Davon wurden mehr als die Hälfte (55 %) im Nebenerwerb geführt.
Betriebsgröße Mit einem Anteil von 12 % waren Personengemeinschaften und -gesellschaften (30 970 Betriebe) sowie mit einem Anteil von 2 % Juristische Personen (6 240 Betriebe) als Rechtsform deutlich weniger verbreitet. Aber diese Betriebsgruppen bewirtschafteten zusammen im Durchschnitt mit 176 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche je Betrieb deutlich größere Flächen als die Einzelunternehmen mit durchschnittlich 46 ha je Betrieb. Dies führte dazu, dass Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie Juristische Personen zusammen ungefähr 39 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland (6,5 Mio. ha) bewirtschafteten.
Mit Sorge nimmt der Berufsstand die neuen Ausbildungszahlen im Gartenbau zur Kenntnis. Laut BiBB-Auswertung ging die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge mit Stichtag 30. September 2022 um 13,1 % zurück.
Auf Basis einer Pressemeldung des „Umweltinstituts München“ haben kürzlich die Süddeutsche Zeitung, der Bayerische Rundfunk und der (neue) Tagesschau-Podcast „11 KM“ die Apfelproduktion an den Pranger gestellt.
Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.
Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.