Am Ende eines jeden Vierjahreszeitraums ist Deutschland aufgefordert, der Europäischen Kommission einen Bericht zur Nitratbelastung des Grundwassers vorzulegen. Die erste Mitteilung erfolgte 1996, inzwischen wurde 2024 der 8. EU-Nitratbericht veröffentlicht. Die Nitratwerte stehen jetzt für den Zeitraum 2016-2024 gebündelt bereit. Sie verdeutlichen die regionalen Unterschiede und Entwicklungen auf einen Blick.
Sowohl die EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) und die Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) als auch die entsprechenden deutschen Verordnungen zum Grund- und Trinkwasserschutz (TrinkwV/GrwV) regeln, dass der Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter nicht überschritten werden darf, da höhere Konzentrationen ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellen.
Daten für 2024 liegen vor Das gesamte EUA-Messnetz zur repräsentativen Beschreibung der Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland umfasst derzeit 1.219 Messstellen (Stand März 2024), wovon 679 den Einfluss der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Beschaffenheit des oberflächennahen Grundwassers in Deutschland beschreiben. 2024 wurden davon 646 beprobt. Danach verzeichnete im Jahr 2024 der Kreis Viersen in Nordrhein-Westfalen mit im Mittel 244,8 mg/l die höchste Nitratbelastung, gefolgt vom Landkreis Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz mit 160,0 mg/l und der kreisfreien Stadt Wolfsburg in Niedersachsen mit 143,34 mg/l. Insgesamt wurde an 24 % der Messstellen der Grenzwert von 50 mg Nitrat/l – teils sogar deutlich – überschritten. Dabei kann die Nitratbelastung innerhalb eines Gebietes stark variieren. Dies wird insbesondere bei Proben aus Mecklenburg-Vorpommern deutlich, die eine Spannweite von 0,22-489,9 mg/l Nitrat aufweisen.
Hintergrund: Deutschland ist bereits in den Jahren 2002 und 2018 vom Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verurteilt worden. Im Jahr 2023 konnte die Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17.248.000 Euro und das tägliche Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1.108.800 Euro abgewendet werden. Um den EU-Auflagen nachzukommen, hatte der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine Reform des Düngegesetzes angestoßen, die strengere Auflagen für landwirtschaftliche Betriebe vorsah. Das Vorhaben scheiterte jedoch im Juli 2024 im Bundesrat, weil einige der Bundesländer den zu hohen bürokratischen Aufwand monierten. Der aktuelle Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hatte daraufhin angekündigt, die Vorgaben für Landwirte zu lockern. Insbesondere sollten die Betriebe von einer Dokumentationspflicht der Stoffstrombilanz entbunden werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 24. Oktober 2025 jedoch ausdrücklich festgestellt, dass die nach § 13a Abs. 2 der Düngeverordnung auferlegten Maßnahmen zur Zielerreichung sowohl erforderlich als auch angemessen sind. Allerdings wurden vom Gericht die verschärften Verordnungen in den sogenannten „roten Gebieten“, die eine Nitratbelastung über 50 mg/l aufweisen, für verfassungswidrig erklärt worden. In der Agrarministerkonferenz im März 2026 bestand zwar Konsens, dass die Vorgaben der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie unabhängig von dieser gerichtlichen Entscheidung eingehalten und umgesetzt werden müssen. Aber ein Konzept bzw. ein Aktionsplan, um dies umzusetzen, ist bislang aufgrund der vielschichtigen Belange der einzelnen Bundesländer nicht zustande gekommen. Ob die anvisierte Neufassung des § 13a der Düngeverordnung bis 2027 umgesetzt wird, bleibt daher fraglich.