Nitrat im Grundwasser: Deutschland liegt weit über EU-Schnitt
Evaluierung der EU-Nitratrichtlinie unterstreicht Handlungsbedarf
Nach dreijähriger Prüfung hat die EU-Kommission vergangene Woche ihre lang erwartete Evaluierung der Nitratrichtlinie veröffentlicht- und damit die erste umfassende Evaluierung der EU-Nitratrichtlinie seit deren Inkrafttreten im Jahr 1991 vorgelegt. Die Europäische Bauernvertretung Copa-Cogeca kritisiert, dass die Europäische Kommission darin weitgehend den Status quo zementiert.
Während die Richtlinie anfänglich zu einer deutlichen Verbesserung der Wasserqualität beigetragen hat, stagnieren die Fortschritte in vielen Mitgliedstaaten seit einigen Jahren. Die Bewertung kommt trotzdem zu dem Schluss, dass diese Gesetzgebung weiterhin wirksam ist, um ihre Umweltziele zu erreichen. Die verbleibenden Mängel führt die Kommission in erster Linie auf eine unzureichende Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten zurück.
Deutschland hinkt hinterher
Ein solches Sorgenkind bleibt Deutschland. Denn während der Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter EU-weit an 10 % der Grundwassermessstellen überschritten wird, so sind es hierzulande 25 % – das zweitschlechteste Ergebnis nach Malta.
Dabei gehört Deutschland laut dem Länderbericht nicht nur zu den Schlusslichtern, was die Überschreitung der Nitratgrenzwerte anbelangt, es gebe auch insgesamt eine unterdurchschnittliche Zahl an Messstellen für das Nitratmonitoring. Positiv bewertet wird dagegen der deutsche Umgang mit Gärresten aus Biogasanlagen, der EU-weit am strengsten gehandhabt werde.
Laut Kommissionsbericht hat die EU-Nitratrichtlinie in vielen Teilen der EU zu einem besseren Nährstoffmanagement und einer Verringerung der Stickstoffüberschüsse beigetragen. Das lohne sich auch wirtschaftlich, wie die Kommission heraustellte: Während sich die jährlichen Umsetzungskosten für landwirtschaftliche Betriebe und Behörden EU-weit auf rund 3 Mrd. Euro beliefen, verursachten Nährstoffüberschüsse durch ihre Folgen für die biologische Vielfalt und Trinkwasserressourcen jährlich Kosten in Höhe von 68-182 Mrd. Euro. Der gesellschaftliche Nutzen der Richtlinie wird dementsprechend auf 10- 22 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Es ist vorgesehen, bis Ende 2027 die Überwachungszyklen der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie aneinander anzugleichen.
Tiefgreifende Veränderungen ignoriert
Copa-Cogeca kritisiert jedoch, dass der Bericht die tiefgreifenden Veränderungen ignorierte, die in der europäischen Landwirtschaft seit der Verabschiedung der Richtlinie im Jahr 1991 stattgefunden haben. Denn die EU ist größer geworden, die klimatischen Bedingungen haben sich verändert, und das wissenschaftliche Wissen sowie die landwirtschaftlichen Praktiken haben sich massiv weiterentwickelt. Moderne Technologien bieten heute völlig neue Möglichkeiten, Umweltziele durch gezieltere und effizientere Ansätze zu erreichen.
die EU-Kommission sieht in der Bewertung durchaus Potenzial für Vereinfachungen und den Abbau des Verwaltungsaufwands, insbesondere für kleinere Betriebe. Digitale Werkzeuge könnten die Düngeplanung und Dokumentation erleichtern.
Copa-Cogeca betrachtet die aktuelle Evaluierung dementsprechend nur als einen allerersten Schritt und erwartet, dass es durch den laufenden Umsetzungsdialog und die kommenden Bewertungsprozesse der Nitratrichtlinie wirklich zu Vereinfachungen kommen wird, die den Produzenten einen modernen, wissenschaftlich fundierten und praxistauglichen Rechtsrahmen bieten. Ziel müsse es laut Copa-Cogeca sein, die Umweltziele zu erreichen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft aufs Spiel zu setzen.
Digitale Aufzeichnungspflicht gefordert
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert zum Schutz des Trinkwassers eine bundesweite digitale Datenbank, mit der die Nährstoffeffizienz landwirtschaftlicher Betriebe transparent erfasst werden kann. Als Beispiel verweist sie auf Dänemark, wo Höfe ihre Nährstoffdaten seit Jahren digital meldeten und automatisch Rückmeldungen zu möglichen Überschüssen erhielten. In Deutschland sei es hingegen immer noch erlaubt, gewässergefährdende Güllemengen handschriftlich auf Zettel zu notieren, die von Behörden nicht kontrolliert werden.
Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert statt pauschaler Auflagen in sogenannten „roten Gebieten“ eine einzelbetriebliche Nährstoffbilanz. Zusätzlich plädiert sie für finanzielle Anreize für Betriebe, die besonders gewässerschonend wirtschaften. Denn wenn wirksame Maßnahmen in Deutschland weiter ausbleiben sollten, sei ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu befürchten.
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