Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet. Am selben Tag haben die Vertreter der führenden deutschen Handelsunternehmen ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland sowie Lidl und REWE Group eine Absichtserklärung zugunsten des neuen Signets abgegeben, welches für „Authentizität und echtes Made in Germany” stehen wird.
Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland sollen die Verbraucher zukünftig im Lebensmitteleinzelhandel Erzeugnisse der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft auf den ersten Blick erkennen können. „Das Herkunftskennzeichen Deutschland markiert für uns einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit unserer heimischen Land- und Ernährungswirtschaft. Es steht für Transparenz und bietet den Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf die gewünschte Orientierung und Sicherheit“, erklärte Josef Sanktjohanser, Vorstandsvorsitzender der ZKHL, bei der Präsentation des Herkunftszeichens.
Einführung bereits Januar 2024 Die Branchenvereinbarung tritt ab Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Fleisch, Obst, Gemüse, Kartoffeln sowie Eier und Milch gekennzeichnet werden. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist die vollständige Produktion in Deutschland – vom Anbau bzw. der Geburt (bei Geflügelfleisch auch die Elterntierhaltung) bis zur Verpackung. „Das Herkunftskennzeichen Deutschland wird für die Wertschätzung unserer Lebensmittel durch die Verbraucher sorgen“, erklärte auch Joachim Rukwied, Präsident des DBV, im Rahmen von dessen Präsentation. „Wir werden mittelfristig die Nutzung für weitere Produkte (z. B. mit höherem Verarbeitungsgrad) und Anwenderkreise (wie Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung) möglich machen.“ Nun werde zuallererst aber davon ausgegangen, dass mit dem neuen, einheitlichen Herkunftskennzeichen „Gutes aus Deutscher Landwirtschaft“ eine Sogwirkung bei der Nachfrage nach heimischen Produkten entstehen wird.
Freiwillige Selbstverpflichtung des LEH Die Branchenvereinbarung zum Herkunftskennzeichen Deutschland wurde in intensiver Zusammenarbeit der beteiligten Branchen in den Gremien der ZKHL entwickelt. Maßgebliche Arbeit hat hier vor allem der Steuerungskreis, unterstützt durch fachliche Arbeitsgruppen, geleistet. „Allen Beteiligten innerhalb der ZKHL gebührt unser Dank für ihre konstruktive Mitarbeit, die auch manche Widerstände überwinden musste“, fasste Josef Sanktjohanser die letzten zwei Jahre zusammen. Die Umsetzung erfolgt auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung aller teilnehmenden Lebensmittelhändler und -hersteller. Vorreiter im Bereich des Lebensmittelhandels sind die Unternehmen ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, Lidl und REWE Group. Die Einhaltung der in der Branchenvereinbarung festgelegten Kriterien soll durch bewährte Kontrollsysteme wie QS oder KAT überwacht werden. Die ZKHL werde nachweisliche Verstöße gegen die Kriterien des Herkunftskennzeichens konsequent verfolgen.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.