Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, wurden neue toxikologische Referenzwerte (ADI/ARfD) für Acetamiprid anerkannt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte für 38 der derzeit geltenden Rückstandshöchstgehalte gesundheitliche Risiken festgestellt. Mit der vorgesehenen neuen Verordnung werden diese u.a. für die nachfolgenden betroffenen Erzeugnisse abgesenkt: • Kernobst (Äpfel, Birnen, Quitten) • Steinobst (Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche) • Trauben (Tafel- und Keltertrauben) • diverse Beerenarten (Brom-, Him-, Heidel-, Kran-, Johannis-, Stachel- und Holunderbeeren) • Fruchtgemüse (Tomaten, Paprika, Schlangengurken, Zucchini, Melonen) • Kohlgemüse (Brokkoli, Blumenkohl, Kopfkohl) • Salate (Feldsalat, grüner Salat, Endivien, Rucola) • Spinat, Mangold, Spargel, Tafeloliven, Bananen
In Deutschland wird derzeit geprüft, welche zugelassenen Anwendungen Acetamiprid-haltiger Pflanzenschutzmittel hiervon betroffen sind. Die betroffenen Zulassungsinhaber werden über die Ergebnisse informiert. Anwendungen, bei denen die neuen Rückstandshöchstgehalte aufgrund vorhandener Rückstandsdaten nicht eingehalten werden können, werden widerrufen.
Kein Abverkauf geplant Die Verordnung zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 veröffentlicht und tritt sechs Monate nach Inkrafttreten in Kraft. Ein Abverkauf legal erzeugter Ware vor Inkrafttreten der Verordnung ist nicht vorgesehen. Die Begründung: Ein Abverkauf von vor dem Wirksamwerden der Verordnung legal produzierter Ware kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken in Bezug auf die auftretenden Rückstände bestehen, d.h., wenn kein gesundheitliches Risiko bei Anwendung der alten Rückstandshöchstgehalte besteht. Bei Rückstandshöchstgehalts-Absenkungen aufgrund gesundheitlicher Bedenken – wie im Fall von Acetamiprid – wird kein Abverkauf von vorher legal produzierter Ware gewährt.
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ genehmigt.