Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, wurden neue toxikologische Referenzwerte (ADI/ARfD) für Acetamiprid anerkannt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte für 38 der derzeit geltenden Rückstandshöchstgehalte gesundheitliche Risiken festgestellt. Mit der vorgesehenen neuen Verordnung werden diese u.a. für die nachfolgenden betroffenen Erzeugnisse abgesenkt: • Kernobst (Äpfel, Birnen, Quitten) • Steinobst (Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche) • Trauben (Tafel- und Keltertrauben) • diverse Beerenarten (Brom-, Him-, Heidel-, Kran-, Johannis-, Stachel- und Holunderbeeren) • Fruchtgemüse (Tomaten, Paprika, Schlangengurken, Zucchini, Melonen) • Kohlgemüse (Brokkoli, Blumenkohl, Kopfkohl) • Salate (Feldsalat, grüner Salat, Endivien, Rucola) • Spinat, Mangold, Spargel, Tafeloliven, Bananen
In Deutschland wird derzeit geprüft, welche zugelassenen Anwendungen Acetamiprid-haltiger Pflanzenschutzmittel hiervon betroffen sind. Die betroffenen Zulassungsinhaber werden über die Ergebnisse informiert. Anwendungen, bei denen die neuen Rückstandshöchstgehalte aufgrund vorhandener Rückstandsdaten nicht eingehalten werden können, werden widerrufen.
Kein Abverkauf geplant Die Verordnung zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 veröffentlicht und tritt sechs Monate nach Inkrafttreten in Kraft. Ein Abverkauf legal erzeugter Ware vor Inkrafttreten der Verordnung ist nicht vorgesehen. Die Begründung: Ein Abverkauf von vor dem Wirksamwerden der Verordnung legal produzierter Ware kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken in Bezug auf die auftretenden Rückstände bestehen, d.h., wenn kein gesundheitliches Risiko bei Anwendung der alten Rückstandshöchstgehalte besteht. Bei Rückstandshöchstgehalts-Absenkungen aufgrund gesundheitlicher Bedenken – wie im Fall von Acetamiprid – wird kein Abverkauf von vorher legal produzierter Ware gewährt.
Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen.
Das Bundeskabinett hat die von Minister Cem Özdemir vorlegte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und die Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können.
Wenn große Mengen und gute Qualität nicht reichen: Wettbewerbsdruck und unzureichende Nachfrage machen der französischen Steinobstbranche in diesem Sommer zu schaffen.
Um dauerhaft und flächendeckend eine biodiversitätsfreundlichere Agrarlandschaft zu erreichen, ist die intensive und konstruktive Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren aus Landwirtschaft und Naturschutz (Verbände, Behörden, Praxis, Wissenschaft etc.) eine zentrale Voraussetzung.
Eine gesicherte Wasserversorgung wird in den kommenden Jahren mehr denn je zur Grundvoraussetzung für einen wirtschaftlich erfolgreichen Obstanbau in Deutschland werden. Gleichzeitig sind die Genehmigungsverfahren kompliziert, auch, weil viele Behörden den ökologischen Nutzen von Bewässerungsstrukturen – insbesondere in Trockengebieten, nach wie vor verkennen.
Auch wenn die EU-Behörde Efsa nach den umfangreichsten Untersuchungen aller Zeiten den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat für weitgehend unbedenklich erklärt hat, bedeutet dies per se nicht, dass Glyphosat in Deutschland eine Zukunft hat.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) warnt vor falschen Schnellschüssen bei der Wasserversorgung von Obstkulturen in Deutschland. Die vom Niedersächsischen Umweltminister Meyer angestellten Überlegungen, den Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren aufgrund ihres höheren Wasserbedarfs zu verbieten...
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.