Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, wurden neue toxikologische Referenzwerte (ADI/ARfD) für Acetamiprid anerkannt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte für 38 der derzeit geltenden Rückstandshöchstgehalte gesundheitliche Risiken festgestellt. Mit der vorgesehenen neuen Verordnung werden diese u.a. für die nachfolgenden betroffenen Erzeugnisse abgesenkt: • Kernobst (Äpfel, Birnen, Quitten) • Steinobst (Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche) • Trauben (Tafel- und Keltertrauben) • diverse Beerenarten (Brom-, Him-, Heidel-, Kran-, Johannis-, Stachel- und Holunderbeeren) • Fruchtgemüse (Tomaten, Paprika, Schlangengurken, Zucchini, Melonen) • Kohlgemüse (Brokkoli, Blumenkohl, Kopfkohl) • Salate (Feldsalat, grüner Salat, Endivien, Rucola) • Spinat, Mangold, Spargel, Tafeloliven, Bananen
In Deutschland wird derzeit geprüft, welche zugelassenen Anwendungen Acetamiprid-haltiger Pflanzenschutzmittel hiervon betroffen sind. Die betroffenen Zulassungsinhaber werden über die Ergebnisse informiert. Anwendungen, bei denen die neuen Rückstandshöchstgehalte aufgrund vorhandener Rückstandsdaten nicht eingehalten werden können, werden widerrufen.
Kein Abverkauf geplant Die Verordnung zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 veröffentlicht und tritt sechs Monate nach Inkrafttreten in Kraft. Ein Abverkauf legal erzeugter Ware vor Inkrafttreten der Verordnung ist nicht vorgesehen. Die Begründung: Ein Abverkauf von vor dem Wirksamwerden der Verordnung legal produzierter Ware kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken in Bezug auf die auftretenden Rückstände bestehen, d.h., wenn kein gesundheitliches Risiko bei Anwendung der alten Rückstandshöchstgehalte besteht. Bei Rückstandshöchstgehalts-Absenkungen aufgrund gesundheitlicher Bedenken – wie im Fall von Acetamiprid – wird kein Abverkauf von vorher legal produzierter Ware gewährt.
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.