Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, wurden neue toxikologische Referenzwerte (ADI/ARfD) für Acetamiprid anerkannt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte für 38 der derzeit geltenden Rückstandshöchstgehalte gesundheitliche Risiken festgestellt. Mit der vorgesehenen neuen Verordnung werden diese u.a. für die nachfolgenden betroffenen Erzeugnisse abgesenkt: • Kernobst (Äpfel, Birnen, Quitten) • Steinobst (Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche) • Trauben (Tafel- und Keltertrauben) • diverse Beerenarten (Brom-, Him-, Heidel-, Kran-, Johannis-, Stachel- und Holunderbeeren) • Fruchtgemüse (Tomaten, Paprika, Schlangengurken, Zucchini, Melonen) • Kohlgemüse (Brokkoli, Blumenkohl, Kopfkohl) • Salate (Feldsalat, grüner Salat, Endivien, Rucola) • Spinat, Mangold, Spargel, Tafeloliven, Bananen
In Deutschland wird derzeit geprüft, welche zugelassenen Anwendungen Acetamiprid-haltiger Pflanzenschutzmittel hiervon betroffen sind. Die betroffenen Zulassungsinhaber werden über die Ergebnisse informiert. Anwendungen, bei denen die neuen Rückstandshöchstgehalte aufgrund vorhandener Rückstandsdaten nicht eingehalten werden können, werden widerrufen.
Kein Abverkauf geplant Die Verordnung zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 veröffentlicht und tritt sechs Monate nach Inkrafttreten in Kraft. Ein Abverkauf legal erzeugter Ware vor Inkrafttreten der Verordnung ist nicht vorgesehen. Die Begründung: Ein Abverkauf von vor dem Wirksamwerden der Verordnung legal produzierter Ware kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken in Bezug auf die auftretenden Rückstände bestehen, d.h., wenn kein gesundheitliches Risiko bei Anwendung der alten Rückstandshöchstgehalte besteht. Bei Rückstandshöchstgehalts-Absenkungen aufgrund gesundheitlicher Bedenken – wie im Fall von Acetamiprid – wird kein Abverkauf von vorher legal produzierter Ware gewährt.
Das Schnellwarnsystem für Futter- und Lebensmittel (RASFF) der Europäischen Kommission veröffentlichte am 4. März 2024 eine Bekanntmachung, dass in marokkanischen Erdbeeren Der Erreger für Hepatitis A nachgewiesen wurde.
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Mehltau ist ein zunehmendes Problem in Erdbeeren, insbesondere im Geschützten Anbau. Die Schweizer Forschungsorganisation Agroscope testet nun im Rahmen eines Projekts des Kompetenznetzwerks Obst und Beeren...
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Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen.
Aufgrund des Interesses von Abgeordneten zahlreicher Parteien in den Niederlanden wurde die Petition „Rettet den niederländischen Apfel“ kürzlich im Gebäude des Repräsentantenhauses in Den Haag übergeben.
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