Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen. Ein häufiger Beanstandungsgrund ist der Nachweis von Wirkstoffen, die in der jeweiligen Kultur nicht zugelassen sind. Oft wird in diesen Fällen Abdrift als Ursache identifiziert.
Neben einer möglichen Sperrung und ggf. Sanktionierung im QS-System kann eine Abdrift zu Auseinandersetzungen mit Vermarktern, Betriebsnachbarn, Versicherungen oder Behörden führen. QS hat daher eine Arbeitshilfe entwickelt, die dazu beitragen kann, das Risiko einer Abdrift zu reduzieren und im Falle eines Abdriftschadens die Einhaltung der einschlägigen Sorgfaltspflichten nachzuweisen.
Nur geringe Beanstandungsrate Der allgemeine Grundsatz, Pflanzenschutzmittel nach guter fachlicher Praxis möglichst zielgenau und verlustfrei auszubringen, ist bekannt. Dennoch kann es z. B. durch ungünstige Witterungsbedingungen, Fehler bei der Anwendung oder bei der Einstellung der Geräte dazu kommen, dass die ausgebrachten Pflanzenschutzmittel auf Nichtzielflächen wie benachbarte Felder, Gewässer oder Biotope gelangen. Eine aktuelle Auswertung aus dem QS-Rückstandsmonitoring (s. Abb. 1) zeigt, dass in Deutschland für die Kultur nicht zugelassene Wirkstoffe nur in 0,75 % der Proben nachgewiesen wurden. Jedoch kann jeder Einzelfall für den Erzeuger negative Folgen haben, insbesondere auch im Hinblick auf die reibungslose Vermarktung seiner Produkte. Besteht trotz aller Vorsorge- und Vorsichtsmaßnahmen Unsicherheit über eine mögliche Abdrift, sollte die Konformität der Ware durch eine Vorerntebeprobung sichergestellt werden.
Einschätzen des eigenen Abdriftrisikos Die neue QS-Arbeitshilfe „Abdriftvermeidung“ hilft Erzeugerbetrieben mit einer Vorlage, die eigenen Abdriftrisiken besser einschätzen zu können. Darüber hinaus enthält das Dokument eine detaillierte Übersicht über die wichtigsten Vorsorgemaßnahmen und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu spezifischen Risiken. Zusätzlich werden die relevantesten Anwendungsfehler thematisiert und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. In bestimmten geographischen Lagen oder bei problematischen Nachbarkulturen ist der regelmäßige Austausch mit benachbarten Erzeugern und Landwirten über geplante Pflanzenschutzmaßnahmen und Erntetermine eine der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Für die im Schadensfall wichtige Dokumentation dieser Nachbarschaftsgespräche enthält die Arbeitshilfe eine Mustervorlage.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.
Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Anbauer auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt...
Die Ausbildungszahlen waren im Obstbau noch nie so niedrig wie in diesem Jahr. Gleichzeitig braucht der deutsche Obstbau dringend Fachkräfte. Wir alle müssen deshalb verstärkt für eine Ausbildung in Obstbaubetrieb werben...
Nach der diesjährigen Sozialwahl hat sich die neue Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am 11. Oktober in Kassel konstituiert und den neuen Vorstand gewählt.