Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen. Ein häufiger Beanstandungsgrund ist der Nachweis von Wirkstoffen, die in der jeweiligen Kultur nicht zugelassen sind. Oft wird in diesen Fällen Abdrift als Ursache identifiziert.
Neben einer möglichen Sperrung und ggf. Sanktionierung im QS-System kann eine Abdrift zu Auseinandersetzungen mit Vermarktern, Betriebsnachbarn, Versicherungen oder Behörden führen. QS hat daher eine Arbeitshilfe entwickelt, die dazu beitragen kann, das Risiko einer Abdrift zu reduzieren und im Falle eines Abdriftschadens die Einhaltung der einschlägigen Sorgfaltspflichten nachzuweisen.
Nur geringe Beanstandungsrate Der allgemeine Grundsatz, Pflanzenschutzmittel nach guter fachlicher Praxis möglichst zielgenau und verlustfrei auszubringen, ist bekannt. Dennoch kann es z. B. durch ungünstige Witterungsbedingungen, Fehler bei der Anwendung oder bei der Einstellung der Geräte dazu kommen, dass die ausgebrachten Pflanzenschutzmittel auf Nichtzielflächen wie benachbarte Felder, Gewässer oder Biotope gelangen. Eine aktuelle Auswertung aus dem QS-Rückstandsmonitoring (s. Abb. 1) zeigt, dass in Deutschland für die Kultur nicht zugelassene Wirkstoffe nur in 0,75 % der Proben nachgewiesen wurden. Jedoch kann jeder Einzelfall für den Erzeuger negative Folgen haben, insbesondere auch im Hinblick auf die reibungslose Vermarktung seiner Produkte. Besteht trotz aller Vorsorge- und Vorsichtsmaßnahmen Unsicherheit über eine mögliche Abdrift, sollte die Konformität der Ware durch eine Vorerntebeprobung sichergestellt werden.
Einschätzen des eigenen Abdriftrisikos Die neue QS-Arbeitshilfe „Abdriftvermeidung“ hilft Erzeugerbetrieben mit einer Vorlage, die eigenen Abdriftrisiken besser einschätzen zu können. Darüber hinaus enthält das Dokument eine detaillierte Übersicht über die wichtigsten Vorsorgemaßnahmen und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu spezifischen Risiken. Zusätzlich werden die relevantesten Anwendungsfehler thematisiert und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. In bestimmten geographischen Lagen oder bei problematischen Nachbarkulturen ist der regelmäßige Austausch mit benachbarten Erzeugern und Landwirten über geplante Pflanzenschutzmaßnahmen und Erntetermine eine der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Für die im Schadensfall wichtige Dokumentation dieser Nachbarschaftsgespräche enthält die Arbeitshilfe eine Mustervorlage.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“