Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen. Ein häufiger Beanstandungsgrund ist der Nachweis von Wirkstoffen, die in der jeweiligen Kultur nicht zugelassen sind. Oft wird in diesen Fällen Abdrift als Ursache identifiziert.
Neben einer möglichen Sperrung und ggf. Sanktionierung im QS-System kann eine Abdrift zu Auseinandersetzungen mit Vermarktern, Betriebsnachbarn, Versicherungen oder Behörden führen. QS hat daher eine Arbeitshilfe entwickelt, die dazu beitragen kann, das Risiko einer Abdrift zu reduzieren und im Falle eines Abdriftschadens die Einhaltung der einschlägigen Sorgfaltspflichten nachzuweisen.
Nur geringe Beanstandungsrate Der allgemeine Grundsatz, Pflanzenschutzmittel nach guter fachlicher Praxis möglichst zielgenau und verlustfrei auszubringen, ist bekannt. Dennoch kann es z. B. durch ungünstige Witterungsbedingungen, Fehler bei der Anwendung oder bei der Einstellung der Geräte dazu kommen, dass die ausgebrachten Pflanzenschutzmittel auf Nichtzielflächen wie benachbarte Felder, Gewässer oder Biotope gelangen. Eine aktuelle Auswertung aus dem QS-Rückstandsmonitoring (s. Abb. 1) zeigt, dass in Deutschland für die Kultur nicht zugelassene Wirkstoffe nur in 0,75 % der Proben nachgewiesen wurden. Jedoch kann jeder Einzelfall für den Erzeuger negative Folgen haben, insbesondere auch im Hinblick auf die reibungslose Vermarktung seiner Produkte. Besteht trotz aller Vorsorge- und Vorsichtsmaßnahmen Unsicherheit über eine mögliche Abdrift, sollte die Konformität der Ware durch eine Vorerntebeprobung sichergestellt werden.
Einschätzen des eigenen Abdriftrisikos Die neue QS-Arbeitshilfe „Abdriftvermeidung“ hilft Erzeugerbetrieben mit einer Vorlage, die eigenen Abdriftrisiken besser einschätzen zu können. Darüber hinaus enthält das Dokument eine detaillierte Übersicht über die wichtigsten Vorsorgemaßnahmen und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu spezifischen Risiken. Zusätzlich werden die relevantesten Anwendungsfehler thematisiert und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. In bestimmten geographischen Lagen oder bei problematischen Nachbarkulturen ist der regelmäßige Austausch mit benachbarten Erzeugern und Landwirten über geplante Pflanzenschutzmaßnahmen und Erntetermine eine der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Für die im Schadensfall wichtige Dokumentation dieser Nachbarschaftsgespräche enthält die Arbeitshilfe eine Mustervorlage.
Auch im Jahr 2022 beeinflussen Wetterkapriolen die europäische Kernobsternte. Frühjahrsfr.ste und Trockenheit dezimieren das Angebot auf der iberischen Halbinsel sowie in Südosteuropa.
Seit über 20 Jahren laufen an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim Anbau- und Sortenversuche mit Kiwibeeren oder „Mini-Kiwi“ (Actinidia arguta).
Die EU-Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine neue Pflanzenschutzverordnung vorgelegt (SUD), s. auch Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Anhang.
Die BLE veröffentlicht wöchentlich eine Marktbeobachtung von Obst und Gemüse mit Beiträgen von den Großmärkten Frankfurt a.M., Hamburg, Köln, München und Berlin.
(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.