Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen. Ein häufiger Beanstandungsgrund ist der Nachweis von Wirkstoffen, die in der jeweiligen Kultur nicht zugelassen sind. Oft wird in diesen Fällen Abdrift als Ursache identifiziert.
Neben einer möglichen Sperrung und ggf. Sanktionierung im QS-System kann eine Abdrift zu Auseinandersetzungen mit Vermarktern, Betriebsnachbarn, Versicherungen oder Behörden führen. QS hat daher eine Arbeitshilfe entwickelt, die dazu beitragen kann, das Risiko einer Abdrift zu reduzieren und im Falle eines Abdriftschadens die Einhaltung der einschlägigen Sorgfaltspflichten nachzuweisen.
Nur geringe Beanstandungsrate Der allgemeine Grundsatz, Pflanzenschutzmittel nach guter fachlicher Praxis möglichst zielgenau und verlustfrei auszubringen, ist bekannt. Dennoch kann es z. B. durch ungünstige Witterungsbedingungen, Fehler bei der Anwendung oder bei der Einstellung der Geräte dazu kommen, dass die ausgebrachten Pflanzenschutzmittel auf Nichtzielflächen wie benachbarte Felder, Gewässer oder Biotope gelangen. Eine aktuelle Auswertung aus dem QS-Rückstandsmonitoring (s. Abb. 1) zeigt, dass in Deutschland für die Kultur nicht zugelassene Wirkstoffe nur in 0,75 % der Proben nachgewiesen wurden. Jedoch kann jeder Einzelfall für den Erzeuger negative Folgen haben, insbesondere auch im Hinblick auf die reibungslose Vermarktung seiner Produkte. Besteht trotz aller Vorsorge- und Vorsichtsmaßnahmen Unsicherheit über eine mögliche Abdrift, sollte die Konformität der Ware durch eine Vorerntebeprobung sichergestellt werden.
Einschätzen des eigenen Abdriftrisikos Die neue QS-Arbeitshilfe „Abdriftvermeidung“ hilft Erzeugerbetrieben mit einer Vorlage, die eigenen Abdriftrisiken besser einschätzen zu können. Darüber hinaus enthält das Dokument eine detaillierte Übersicht über die wichtigsten Vorsorgemaßnahmen und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu spezifischen Risiken. Zusätzlich werden die relevantesten Anwendungsfehler thematisiert und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. In bestimmten geographischen Lagen oder bei problematischen Nachbarkulturen ist der regelmäßige Austausch mit benachbarten Erzeugern und Landwirten über geplante Pflanzenschutzmaßnahmen und Erntetermine eine der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Für die im Schadensfall wichtige Dokumentation dieser Nachbarschaftsgespräche enthält die Arbeitshilfe eine Mustervorlage.
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.