Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen. Ein häufiger Beanstandungsgrund ist der Nachweis von Wirkstoffen, die in der jeweiligen Kultur nicht zugelassen sind. Oft wird in diesen Fällen Abdrift als Ursache identifiziert.
Neben einer möglichen Sperrung und ggf. Sanktionierung im QS-System kann eine Abdrift zu Auseinandersetzungen mit Vermarktern, Betriebsnachbarn, Versicherungen oder Behörden führen. QS hat daher eine Arbeitshilfe entwickelt, die dazu beitragen kann, das Risiko einer Abdrift zu reduzieren und im Falle eines Abdriftschadens die Einhaltung der einschlägigen Sorgfaltspflichten nachzuweisen.
Nur geringe Beanstandungsrate Der allgemeine Grundsatz, Pflanzenschutzmittel nach guter fachlicher Praxis möglichst zielgenau und verlustfrei auszubringen, ist bekannt. Dennoch kann es z. B. durch ungünstige Witterungsbedingungen, Fehler bei der Anwendung oder bei der Einstellung der Geräte dazu kommen, dass die ausgebrachten Pflanzenschutzmittel auf Nichtzielflächen wie benachbarte Felder, Gewässer oder Biotope gelangen. Eine aktuelle Auswertung aus dem QS-Rückstandsmonitoring (s. Abb. 1) zeigt, dass in Deutschland für die Kultur nicht zugelassene Wirkstoffe nur in 0,75 % der Proben nachgewiesen wurden. Jedoch kann jeder Einzelfall für den Erzeuger negative Folgen haben, insbesondere auch im Hinblick auf die reibungslose Vermarktung seiner Produkte. Besteht trotz aller Vorsorge- und Vorsichtsmaßnahmen Unsicherheit über eine mögliche Abdrift, sollte die Konformität der Ware durch eine Vorerntebeprobung sichergestellt werden.
Einschätzen des eigenen Abdriftrisikos Die neue QS-Arbeitshilfe „Abdriftvermeidung“ hilft Erzeugerbetrieben mit einer Vorlage, die eigenen Abdriftrisiken besser einschätzen zu können. Darüber hinaus enthält das Dokument eine detaillierte Übersicht über die wichtigsten Vorsorgemaßnahmen und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu spezifischen Risiken. Zusätzlich werden die relevantesten Anwendungsfehler thematisiert und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. In bestimmten geographischen Lagen oder bei problematischen Nachbarkulturen ist der regelmäßige Austausch mit benachbarten Erzeugern und Landwirten über geplante Pflanzenschutzmaßnahmen und Erntetermine eine der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Für die im Schadensfall wichtige Dokumentation dieser Nachbarschaftsgespräche enthält die Arbeitshilfe eine Mustervorlage.
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.