Die Europäische Kommission hat nun offiziell den „Europäischen Rat für Landwirtschaft und Ernährung“ (EBAF) gegründet. Damit wurde eine der Empfehlungen aus dem Abschlussbericht zum strategischen Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft übernommen. Der EBAF wird für fünf Jahre eingesetzt und soll „eine neue Kultur des Dialogs, des Vertrauens und der Beteiligung der Akteure der Lebensmittelversorgungskette und der Zivilgesellschaft sowie mit der Kommission fördern“.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte in ihrer Laudation zur Gründung von EBAF, dass die Landwirtschaft das Herzstück für die Zukunft Europas sei. Man nutze nun den Schwung des strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU, um Vertrauen aufzubauen und die Menschen zusammenzubringen. „Der Europäische Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung soll die Komplexität der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette abdecken, die Landwirtschaft unterstützen und ein widerstandsfähigeres, wettbewerbsfähigeres und nachhaltigeres Agrar- und Lebensmittelsystem vorantreiben“ – so das Ziel.
Den Vorsitz des EBAF als neuem EU-Beratungsgremium übernimmt Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen. Er sprach die Erwartung aus, dass Interessenvertreter mit offensichtlich divergierenden Interessen eine gemeinsame Grundlage finden könnten. Dies habe der strategische Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft gezeigt. „Es gibt mehr Brücken, die uns verbinden, als Wände, die uns trennen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit zum Nutzen des Agrar- und Lebensmittelsektors der EU. So kann der Agrar- und Lebensmittelsektor der EU von ihren praktischen Erfahrungen profitieren.“
Der neue Ausschuss wird für fünf Jahre eingerichtet und wird voraussichtlich zwei- bis sechsmal jährlich zusammentreten. Bei dringendem Beratungsbedarf kann Kommissar Hansen auch zusätzliche Sitzungen einberufen. Die Empfehlungen und Stellungnahmen des neuen „Europäischen Rates für Landwirtschaft und Lebensmittel“ soll zukünftig das bereits vorhandene spezifische und sektorbezogene Fachwissen, unter anderem von den Gruppen für den zivilen Dialog, ergänzen. Die zukünftigen Mitglieder würden ermutigt, Erfahrungen auszutauschen, um zu einem besseren gegenseitigen Verständnis zu gelangen. Dabei solle ein besonderes Augenmerk auf die Kohärenz und Synergie mit der Politik der EU und auf Initiativen des Privatsektors gerichtet werden.
Wer Mitglied in diesem Rat werden möchte, kann sich noch bis zum 08. Januar 2025 bewerben bzw. einen Vorschlag einreichen. Die Kommission wird alle Bewerbungen sichten und beabsichtigt, die Auswahl der Mitglieder Anfang 2025 fertigzustellen. Unmittelbar danach wird die erste Sitzung einberufen.
Die Organisationen, die sich um eine Mitgliedschaft bewerben, sollten auf EU-Ebene bereits einschlägige Kompetenz und Fachkompetenz in den für Landwirtschaft und Lebensmittel relevanten Bereichen nachweisen und auch im Transparenzregister eingetragen sein. Außerdem wird eine möglichst breite geografische Repräsentativität der Mitgliedstaaten angestrebt.
EU-Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmittel (SUR) würde Einsatzverbot für chem. Pflanzenschutz auf ca. 40 % der Obstbaufläche Deutschlands bedeuten!
Auch im Jahr 2022 beeinflussen Wetterkapriolen die europäische Kernobsternte. Frühjahrsfr.ste und Trockenheit dezimieren das Angebot auf der iberischen Halbinsel sowie in Südosteuropa.
Seit über 20 Jahren laufen an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim Anbau- und Sortenversuche mit Kiwibeeren oder „Mini-Kiwi“ (Actinidia arguta).
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