Neue genomische Techniken in nachhaltiger Landwirtschaft

EU-Parlament: Für die Regulierung von Pflanzen ist nun deren genetische Beschaffenheit und nicht mehr das Zuchtverfahren entscheidend.

Fachgruppe OBSTBAU
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Das Parlament verabschiedete am 17. Juni neue Vorschriften, die den Zugang zu neuen, klima- und schädlingsresistenten Pflanzen erleichtern. Die geänderten Vorschriften für neue genomische Verfahren (NGT), auf die sich Parlament und Rat im Dezember 2025 vorläufig geeinigt hatten, markieren einen Wendepunkt: Für die Regulierung von Pflanzen ist nun deren genetische Beschaffenheit und nicht mehr das Zuchtverfahren entscheidend.
Es werden zwei Kategorien unterschieden:

  • NGT-1
    Diese Kategorie bezieht sich auf Pflanzen mit einer begrenzten Anzahl und Art von Veränderungen, die auch bei herkömmlicher Züchtung hätten auftreten können. Sobald bestätigt wird, dass sie die Kriterien für die Kategorie NGT-1 erfüllen, werden sie wie herkömmliche Pflanzen behandelt. Das Parlament setzte jedoch durch, dass Pflanzen, die so verändert wurden, dass sie widerstandsfähiger sind oder Stoffe produzieren, die Insekten und Larven abtöten können, nicht als Pflanzen der Kategorie NGT-1 behandelt werden dürfen.
  • NGT-2
    Diese Kategorie bezieht sich auf Pflanzen mit umfassenderen oder komplexeren genetischen Veränderungen. Für sie gelten die bestehenden strengen Vorschriften für genetisch veränderte Organismen, und für sie müssen Risikobewertungen durchgeführt werden. Für den Verkauf dieser Pflanzen ist innerhalb der EU eine Genehmigung erforderlich.

Die Vorschriften gelten sowohl für Pflanzen mit Ursprung in Europa als auch für importierte Pflanzen. Mehrere Produkte, die aus NGT-Pflanzen hergestellt wurden, sind bereits auf dem Markt erhältlich oder befinden sich außerhalb der EU in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium. Beispiele hierfür sind glutenarmer Weizen, krankheitsresistente Kartoffeln und trockenheitstoleranter Mais.

Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Ausnahmeregelungen
Die vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung ist für Pflanzen der Kategorie NGT-2 auch künftig verpflichtend. Die EU-Staaten können den Anbau dieser Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet auch dann einschränken oder verbieten, wenn sie für den Anbau in der EU zugelassen wurden.
Pflanzensorten, die eine Pflanze der Kategorie NGT-1 enthalten oder aus ihr gewonnen wurden, werden in einer öffentlichen EU-Datenbank eingetragen, und sämtliche Saatgutsäcke und Vermehrungsmaterialien müssen mit der Kennzeichnung „NGT-1“ versehen werden, damit die Landwirte eine fundierte Entscheidung treffen können.
Um dafür zu sorgen, dass neue genomische Techniken stärker dafür verwendet werden, nachhaltige (z. B. klima- und schädlingsresistente) Pflanzen zu züchten, ist in der Verordnung vorgesehen, dass die Auswirkungen von NGT-Pflanzen auf die Nachhaltigkeit überwacht werden müssen.

Für Bio-Pflanzen weiter verboten
Neue genomische Techniken werden für ökologische bzw. biologische Erzeugnisse nicht zugelassen. Das technisch unvermeidbare Vorhandensein von Pflanzen der Kategorie NGT-1 soll jedoch nicht als Verstoß gegen die entsprechenden Vorschriften gelten.
Die Kommission wird prüfen, ob diese Verordnung administrative, wirtschaftliche oder praktische Belastungen für ökologische bzw. biologische Unternehmen mit sich bringt, was z. B. ihre Selbstwahrnehmung und die Wahrnehmung der Verbraucherschaft betrifft.

Geistiges Eigentum und Patente
Neue genomische Techniken können künftig patentiert werden. Ausgenommen sind jedoch Merkmale oder Sequenzen, die in der Natur vorkommen oder auf biologischem Weg hergestellt wurden. Um Marktkonzentration zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die Techniken erschwinglich und fair zugänglich sind, hat das Parlament Schutzmaßnahmen in die Verordnung eigearbeitet. Dadurch sollen landwirtschaftliche Betriebe ihr Saatgut besser aufbewahren und wiederanpflanzen können.

Nächste Schritte
Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und wird zwei Jahre später angewandt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des EU-Parlamentes unter: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20260611IPR45215/neue-genomische-techniken-fur-innovationen-in-nachhaltiger-landwirtschaft

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Quelle: Europäisches Parlament

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