Neue genomische Techniken in nachhaltiger Landwirtschaft
EU-Parlament: Für die Regulierung von Pflanzen ist nun deren genetische Beschaffenheit und nicht mehr das Zuchtverfahren entscheidend.
Das Parlament verabschiedete am 17. Juni neue Vorschriften, die den Zugang zu neuen, klima- und schädlingsresistenten Pflanzen erleichtern. Die geänderten Vorschriften für neue genomische Verfahren (NGT), auf die sich Parlament und Rat im Dezember 2025 vorläufig geeinigt hatten, markieren einen Wendepunkt: Für die Regulierung von Pflanzen ist nun deren genetische Beschaffenheit und nicht mehr das Zuchtverfahren entscheidend.
Es werden zwei Kategorien unterschieden:
- NGT-1
Diese Kategorie bezieht sich auf Pflanzen mit einer begrenzten Anzahl und Art von Veränderungen, die auch bei herkömmlicher Züchtung hätten auftreten können. Sobald bestätigt wird, dass sie die Kriterien für die Kategorie NGT-1 erfüllen, werden sie wie herkömmliche Pflanzen behandelt. Das Parlament setzte jedoch durch, dass Pflanzen, die so verändert wurden, dass sie widerstandsfähiger sind oder Stoffe produzieren, die Insekten und Larven abtöten können, nicht als Pflanzen der Kategorie NGT-1 behandelt werden dürfen. - NGT-2
Diese Kategorie bezieht sich auf Pflanzen mit umfassenderen oder komplexeren genetischen Veränderungen. Für sie gelten die bestehenden strengen Vorschriften für genetisch veränderte Organismen, und für sie müssen Risikobewertungen durchgeführt werden. Für den Verkauf dieser Pflanzen ist innerhalb der EU eine Genehmigung erforderlich.
Die Vorschriften gelten sowohl für Pflanzen mit Ursprung in Europa als auch für importierte Pflanzen. Mehrere Produkte, die aus NGT-Pflanzen hergestellt wurden, sind bereits auf dem Markt erhältlich oder befinden sich außerhalb der EU in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium. Beispiele hierfür sind glutenarmer Weizen, krankheitsresistente Kartoffeln und trockenheitstoleranter Mais.
Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Ausnahmeregelungen
Die vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung ist für Pflanzen der Kategorie NGT-2 auch künftig verpflichtend. Die EU-Staaten können den Anbau dieser Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet auch dann einschränken oder verbieten, wenn sie für den Anbau in der EU zugelassen wurden.
Pflanzensorten, die eine Pflanze der Kategorie NGT-1 enthalten oder aus ihr gewonnen wurden, werden in einer öffentlichen EU-Datenbank eingetragen, und sämtliche Saatgutsäcke und Vermehrungsmaterialien müssen mit der Kennzeichnung „NGT-1“ versehen werden, damit die Landwirte eine fundierte Entscheidung treffen können.
Um dafür zu sorgen, dass neue genomische Techniken stärker dafür verwendet werden, nachhaltige (z. B. klima- und schädlingsresistente) Pflanzen zu züchten, ist in der Verordnung vorgesehen, dass die Auswirkungen von NGT-Pflanzen auf die Nachhaltigkeit überwacht werden müssen.
Für Bio-Pflanzen weiter verboten
Neue genomische Techniken werden für ökologische bzw. biologische Erzeugnisse nicht zugelassen. Das technisch unvermeidbare Vorhandensein von Pflanzen der Kategorie NGT-1 soll jedoch nicht als Verstoß gegen die entsprechenden Vorschriften gelten.
Die Kommission wird prüfen, ob diese Verordnung administrative, wirtschaftliche oder praktische Belastungen für ökologische bzw. biologische Unternehmen mit sich bringt, was z. B. ihre Selbstwahrnehmung und die Wahrnehmung der Verbraucherschaft betrifft.
Geistiges Eigentum und Patente
Neue genomische Techniken können künftig patentiert werden. Ausgenommen sind jedoch Merkmale oder Sequenzen, die in der Natur vorkommen oder auf biologischem Weg hergestellt wurden. Um Marktkonzentration zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die Techniken erschwinglich und fair zugänglich sind, hat das Parlament Schutzmaßnahmen in die Verordnung eigearbeitet. Dadurch sollen landwirtschaftliche Betriebe ihr Saatgut besser aufbewahren und wiederanpflanzen können.
Nächste Schritte
Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und wird zwei Jahre später angewandt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des EU-Parlamentes unter: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20260611IPR45215/neue-genomische-techniken-fur-innovationen-in-nachhaltiger-landwirtschaft
Verwandte Artikel
News & Infos
Stellungnahme des ZVG zum Vorschlag einer EU-Verpackungsverordnung
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.
Beerenobst-Exkursion nach Österreich
Die Bundesfachgruppe bietet im September 2023 für alle interessierten Beerenobstanbauer eine Beerenobst-Exkursion nach Österreich an.
Saisonstart Erdbeeren – Wie sind die Aussichten?
Die Erdbeersaison 2023 ist noch jung. Die Gedanken der Branche kreisen jedoch schon seit Monaten um sie.
Obstsalat - der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
SUR: ZVG entsetzt über Verschärfung im Draft Report
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
BVEO-Gremientagung:
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Online-Seminar für eine moderne Azubi-Werbung:
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Verbot unlauterer Handelspraktiken: Tätigkeitsbericht der BLE für 2022
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Umgang mit Medien
Gelungenes Web-Seminar der Fachgruppen Obst- und Gemüsebau, gemeinsam mit dem Netzwerk Spargel- und Beerenverbände.
Apfelmarkt pulsiert
Die Stimmung in der Apfelbranche hat sich seit dem Jahreswechsel etwas verbessert.
Kontrollen belegen: Landwirte in NRW nutzen Erntehelfer nicht aus!
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.