Neu als Berufskrankheit anerkannt: Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel

SVLFG
6666

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) – ein weisungsunabhängiges Gremium, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert ist – hat empfohlen, das Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.

Die Anerkennung als Berufskrankheit kommt bei Personen in Betracht, die Herbizide, Fungizide oder Insektizide langjährig und häufig im beruflichen Kontext angewendet haben. Das BMAS beabsichtigt, die Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorzubereiten. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die Erkrankung auch bereits vor Aufnahme in die Berufskrankheitenverordnung als so genannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.
Bereits seit circa 2012 berät der ÄSVB hierzu, da bestimmte Mittel mit neurotoxischer Wirkung, wie zum Beispiel Rotenon oder Lindan, im Verdacht standen, Parkinson auslösen zu können. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), handelnd als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), lieferte dem ÄSVB eigene Daten zur Häufigkeit der Parkinson-Erkrankungen und zur weiteren Detailanalyse zu. Allgemeine Erkenntnisse hinsichtlich der besonderen Betroffenheit der in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versicherten Personen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen ergaben sich aus den Daten der SVLFG nicht.

Der ÄSVB gründet seine Empfehlung auf verschiedene wissenschaftliche Studien sowie Expertenmeinungen und bestätigte einen beruflichen Zusammenhang zwischen dem Parkinson-Syndrom und dem beruflichen Umgang mit diesen Mitteln. Dass Parkinson nunmehr als Berufskrankheit anerkannt wird, bedeutet, dass Betroffene Anspruch auf Unterstützung durch die Berufsgenossenschaft haben, wenn sich die Krankheit aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit entwickelt hat.

Die SVLFG wird nun im ersten Schritt alle bekannten betroffenen Versicherten der LKK anschreiben und die Prüfung einer Berufskrankheit einleiten. Wegen der zu erwartenden hohen Anzahl von zu prüfenden Verdachtsfällen ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Kostenübernahme für Behandlungen ist aber bis dahin durch die Krankenkasse sichergestellt und Leistungsansprüche gehen nicht verloren.
Wer nicht bei der LKK krankenversichert ist, dem steht ein Anzeigeformular unter www.svlfg.de/formular-berufskrankheiten-anzeige zur Verfügung. Hiermit können auch Verdachtsanzeigen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen. Alternativ kann der behandelnde Arzt die Meldung direkt bei der SVLFG vornehmen.

Weiter Informationen:
Die SVLFG bietet eine Servicenummer für Fragen rund um das Thema Parkinson-Syndrom als Berufskrankheit an unter 0561 785-10350. Für weitere Informationen und Beratung im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stehen die Experten der SVLFG zur Verfügung (www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention).

Über den Autor

Quelle: SVLFG

News & Infos

News & Infos

150.000 t mehr EU-Äpfel

Auch im Jahr 2022 beeinflussen Wetterkapriolen die europäische Kernobsternte. Frühjahrsfr.ste und Trockenheit dezimieren das Angebot auf der iberischen Halbinsel sowie in Südosteuropa.

Helwig Schwartau
0
News & Infos

Nur Aktion bringt Satisfaktion!

Bundesweite Apfelverteilaktion am 24. September 2022: Werden Sie zu Botschaftern des deutschen Obstbaus!

Ferdinand Völzgen
0
News & Infos

Jubiläumstreffen des AK Steinobst in Weinsberg

Dass der Arbeitskreis Steinobst der älteste Arbeitskreis der Bundesfachgruppe Obstbau ist, zeigt sich eindrucksvoll an der Zahl vor dem Jubiläum:

Dr. Annette Urbanietz
0
News & Infos

Johannisbeeren und Stachelbeeren

Die Vermarktungssaison lief besser als erwartet

Fachgruppe OBSTBAU
0
News & Infos

Öffentlichkeitsarbeit als Betriebsleiter oder Berater

Die Ernte ist die Arbeitsspitze im Apfelproduktionsjahr und als Berater ist man immer gefordert.

Fachgruppe OBSTBAU
8028
News & Infos

Superfrucht Kiwibeere

Die stachelbeergroße Kiwibeere schmeckt süß-fruchtig und muss nicht geschält werden.

Dr. Helga Buchter-Weisbrodt
17813
News & Infos

„Bei dieser Kultur gibt es nur Vollgas oder gar nicht“

Kiwibeeren sind Exoten und brauchen es deshalb schön warm?

Theresa Petsch
10277
News & Infos

Kiwibeeren: Anbauerfahrungen an der LWG Veitshöchheim

Seit über 20 Jahren laufen an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim Anbau- und Sortenversuche mit Kiwibeeren oder „Mini-Kiwi“ (Actinidia arguta).

Alexander Zimmermann
11265
News & Infos

Green Deal: Vorschläge der EU-Kommission für eine neue Pflanzenschutzverordnung (SUD)

Die EU-Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine neue Pflanzenschutzverordnung vorgelegt (SUD), s. auch Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Anhang.

Fachgruppe OBSTBAU
7773
News & Infos

Sortenbewertung Kirschen und Zwetschgen.

Die Schweizer Forschungsstation hat eine neues Heft mit aktuellen Sortenbewertungen von Kirschen und Zwetschen herausgegeben.

Fachgruppe OBSTBAU
6491
News & Infos

Markt- und Preisbericht Obst und Gemüse

Die BLE veröffentlicht wöchentlich eine Marktbeobachtung von Obst und Gemüse mit Beiträgen von den Großmärkten Frankfurt a.M., Hamburg, Köln, München und Berlin.

Fachgruppe OBSTBAU
7582
News & Infos

Lieferkettengesetz: Betroffenheit für KMU droht

(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.

Fachgruppe OBSTBAU
6663
Anzeige