Mindestlohnerhöhung im Fokus:

Forderung der SPD gefährdet Arbeitsplätze im deutschen Obst- und Gemüsebau

Anders-Maximilian Gyllenstig
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Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.

Entgegen der allgemeinen Inflation sind zum Beispiel die Erzeugerpreise für Äpfel in den letzten zwei Jahren gefallen. Damit konnten weder die bisherige Steigerung des Mindestlohns vom 1. Juli 2021 um 25 % noch die gestiegenen Produktionskosten für praktisch alle Betriebsmittel kompensiert werden. Die Folge: Weitere Familienbetriebe im Obst- und Gemüsebau werden wahrscheinlich zur Aufgabe gezwungen. Dem hohen Kostendruck aus Billigimportländern kann die Branche immer weniger standhalten. Schon jetzt liegt der Selbstversorgungsgrad für Obst bei nur noch ca. 20 %, bei Gemüse sind es knapp 40 %.

Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) fordert die Politik auf, verlässliche Rahmenbedingungen für die Produktion in Deutschland zu schaffen und Wahlwerbung auf Kosten der Sonderkulturen zu vermeiden. Dabei wäre ein Ansatz, die Betriebe steuerlich zu entlasten, um die Nachteile der steigenden Lohnkosten auszugleichen. „Der deutsche Obst- und Gemüsebau darf nicht noch weiter einbrechen, wir brauchen eine heimische Produktion“, fordert Jens Stechmann, Vorsitzender des BOG.

Über den Autor

Anders-Maximilian Gyllenstig, Geschäftsführer Bundesausschuss Obst und Gemüse

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Polen rechnet mit einem Verlust von rund 30 % der Apfelernte

Nach vorsichtigen Schätzungen (inoffizielle Prognose) wird in Polen in diesem Jahr im Vergleich zur Ernte des letzten Jahres fast ein Drittel weniger Äpfel angebaut, was rund 3 Millionen Tonnen bedeuten würde. Es war eine sehr schwierige Zeit für alle polnischen Obsterzeuger, die auf jede erdenkliche Weise versucht hatten, die Frostschäden zu minimieren.

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Bald als Berufskrankheit anerkannt?

Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit bietet Betroffenen einen umfassenden Schutz und vielfältige Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Nun hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat (ÄSVB) empfohlen, das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.

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Huelva: Beerenkampagne abgeschlossen

Nach Informationen von Freshuelva (Verband der Erdbeerproduzenten und –exporteure von Huelva) wurde die Erdbeersaison 2023/24 mit einer Produktion von 221.412 t beendet. Das ist ein Rückgang von 9 % gegenüber dem Vorjahr.

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Dem Schimmel und dem Geschmack gleichermaßen auf der Spur

Erdbeeren schimmeln schnell und müssen entsprechend häufig mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Der Bedarf an Alternativen zur Bekämpfung dieser Schimmelpilze ist hoch. In einer Studie der Universität Antwerpen wurde nun herausgearbeitet, dass bestimmte Bakterien auf den Erdbeerpflanzen zu weniger Schimmel und möglicherweise zu mehr Geschmack führen.

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Top-Betriebe benötigen Top-Informationen

Unter dem Motto „Top-Betriebe benötigen Top-Informationen“ lädt das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e. V. (ZBG) Unternehmen aus dem Obstbau zur Teilnahme am Betriebsvergleich im Gartenbau ein. Finanziert durch Bund

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WAPA: Europäische Apfelbestände um 7 % zugenommen

Aktuelle Zahlen der WAPA (World Apple and Pear Association) zeigen, dass die Apfelbestände in der EU im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 7 % auf 715.578 Tonnen zugenommen haben. Die Birnenbestände sind sogar um 31,1 % auf 71.273 Tonnen gestiegen. Die WAPA veröffentlichte die Zahlen zu den Apfel- und Birnenbeständen in der EU immer zum 1. Juni 2024.

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Im Jahr 2023 sank die Schülerzahl an den ein- und zweijährigen Fachschulen gegenüber dem Vorjahr um 161. Damit setzt sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort.

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Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.

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Der Bundesrat stimmt neuem Düngegesetz nicht zu

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden.

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Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen.

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