Mindestlohnerhöhung im Fokus:

Forderung der SPD gefährdet Arbeitsplätze im deutschen Obst- und Gemüsebau

Anders-Maximilian Gyllenstig
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Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.

Entgegen der allgemeinen Inflation sind zum Beispiel die Erzeugerpreise für Äpfel in den letzten zwei Jahren gefallen. Damit konnten weder die bisherige Steigerung des Mindestlohns vom 1. Juli 2021 um 25 % noch die gestiegenen Produktionskosten für praktisch alle Betriebsmittel kompensiert werden. Die Folge: Weitere Familienbetriebe im Obst- und Gemüsebau werden wahrscheinlich zur Aufgabe gezwungen. Dem hohen Kostendruck aus Billigimportländern kann die Branche immer weniger standhalten. Schon jetzt liegt der Selbstversorgungsgrad für Obst bei nur noch ca. 20 %, bei Gemüse sind es knapp 40 %.

Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) fordert die Politik auf, verlässliche Rahmenbedingungen für die Produktion in Deutschland zu schaffen und Wahlwerbung auf Kosten der Sonderkulturen zu vermeiden. Dabei wäre ein Ansatz, die Betriebe steuerlich zu entlasten, um die Nachteile der steigenden Lohnkosten auszugleichen. „Der deutsche Obst- und Gemüsebau darf nicht noch weiter einbrechen, wir brauchen eine heimische Produktion“, fordert Jens Stechmann, Vorsitzender des BOG.

Über den Autor

Anders-Maximilian Gyllenstig, Geschäftsführer Bundesausschuss Obst und Gemüse

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Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.

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