Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.
Entgegen der allgemeinen Inflation sind zum Beispiel die Erzeugerpreise für Äpfel in den letzten zwei Jahren gefallen. Damit konnten weder die bisherige Steigerung des Mindestlohns vom 1. Juli 2021 um 25 % noch die gestiegenen Produktionskosten für praktisch alle Betriebsmittel kompensiert werden. Die Folge: Weitere Familienbetriebe im Obst- und Gemüsebau werden wahrscheinlich zur Aufgabe gezwungen. Dem hohen Kostendruck aus Billigimportländern kann die Branche immer weniger standhalten. Schon jetzt liegt der Selbstversorgungsgrad für Obst bei nur noch ca. 20 %, bei Gemüse sind es knapp 40 %.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) fordert die Politik auf, verlässliche Rahmenbedingungen für die Produktion in Deutschland zu schaffen und Wahlwerbung auf Kosten der Sonderkulturen zu vermeiden. Dabei wäre ein Ansatz, die Betriebe steuerlich zu entlasten, um die Nachteile der steigenden Lohnkosten auszugleichen. „Der deutsche Obst- und Gemüsebau darf nicht noch weiter einbrechen, wir brauchen eine heimische Produktion“, fordert Jens Stechmann, Vorsitzender des BOG.
Über den Autor
Anders-Maximilian Gyllenstig, Geschäftsführer Bundesausschuss Obst und Gemüse
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.
Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland auf einer Anbaufläche von 9 200 ha rund 37.000 t Strauchbeeren geerntet. Auch wenn die Anbaufläche damit gegenüber dem Vorjahr nur um 1 % abgenommen hat, ging die Erntemenge trotzdem um 10,6 % zurück.
Am 1. April 2025 tritt der revidierte Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln in Kraft. In einem kostenlosen Live-Online-Seminar der QS-Akademie erfahren Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeuger sowie Bündler im QS-System was sich im QS-GAP Leitfaden gegenüber der aktuellen Version geändert hat.
Chinas Ausstellerpräsenz auf der Messe FRUIT LOGISTICA ist in diesem Jahr um ein Drittel gestiegen. Das Land ist weltweit nach den USA der zweigrößte Importeur von Frischfrucht und Nüssen und immer auf der Suche nach Handelspartnern.
Als stufenübergreifendes Prüfsystem für frische Lebensmittel sowie als zentrale Branchenplattform bietet QS mit dem Nachhaltigkeitsstandard Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) einen einheitlichen und benutzerfreundlichen Lösungsansatz für die gesamte Wertschöpfungskette von Obst, Gemüse und Kartoffeln.
Viele von Ihnen kennen die Studie des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft zu den Chancen und Risiken des Obst- und Gemüsebaus in Deutschland aus dem vergangenen Jahr bereits aus Berichten, Vorträgen und Diskussionsrunden.
Auch 2025 sucht die QS-Gesellschaft wieder innovative Forschungsansätze und Ideen für die Wertschöpfungskette Obst, Gemüse, Kartoffeln. Über eine Ende Dezember veröffentlichte Ausschreibung ruft der QS-Wissenschaftsfonds Obst, Gemüse, Kartoffeln Universitäten, Fachhochschulen und andere Forschungseinrichtungen auf, sich bis zum 28. Februar 2025 um die Finanzierung von Projekten zu bewerben.