Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.
Entgegen der allgemeinen Inflation sind zum Beispiel die Erzeugerpreise für Äpfel in den letzten zwei Jahren gefallen. Damit konnten weder die bisherige Steigerung des Mindestlohns vom 1. Juli 2021 um 25 % noch die gestiegenen Produktionskosten für praktisch alle Betriebsmittel kompensiert werden. Die Folge: Weitere Familienbetriebe im Obst- und Gemüsebau werden wahrscheinlich zur Aufgabe gezwungen. Dem hohen Kostendruck aus Billigimportländern kann die Branche immer weniger standhalten. Schon jetzt liegt der Selbstversorgungsgrad für Obst bei nur noch ca. 20 %, bei Gemüse sind es knapp 40 %.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) fordert die Politik auf, verlässliche Rahmenbedingungen für die Produktion in Deutschland zu schaffen und Wahlwerbung auf Kosten der Sonderkulturen zu vermeiden. Dabei wäre ein Ansatz, die Betriebe steuerlich zu entlasten, um die Nachteile der steigenden Lohnkosten auszugleichen. „Der deutsche Obst- und Gemüsebau darf nicht noch weiter einbrechen, wir brauchen eine heimische Produktion“, fordert Jens Stechmann, Vorsitzender des BOG.
Über den Autor
Anders-Maximilian Gyllenstig, Geschäftsführer Bundesausschuss Obst und Gemüse
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
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Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
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