Nach einem Bericht von Agrar-Europe (AgE) zeigen sich die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten offen für einen weiteren Aufschub der neuen Aufzeichnungspflichten bei Pflanzenschutzanwendungen.
Bereits Anfang Oktober hatte der SCoPAFF einstimmig beschlossen, dass die Verpflichtung zur elektronischen Aufzeichnung vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben werden kann. Nicht aufgeschoben sind allerdings die zusätzlich beschlossenen Aufzeichnungskriterien wie EPPO-Code, BBCH-Stadium, Zulassungsnummer, Uhrzeit der Anwendung und Flächenbezeichnung. Deutschland kündigte im Agrarrat an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Deutschland schlug dort außerdem vor, den Übergangszeitraum für die betrieblichen Dokumentationspflichten im Rahmen der SAIO-Verordnung (Statistics on Agricultural Input and Output) um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verpflichtung zur Datenübermittlung an die EU-Kommission würde dann sogar erst ab 2029 greifen. Außerdem spricht sich Deutschland dafür aus, die Liste der zu erfassenden Kulturen nicht zu erweitern und die Dokumentationslast insgesamt zu reduzieren. Von den 13 Delegationen, die sich äußerten, unterstützten zwölf den deutschen Vorstoß. Lediglich Slowenien äußerte sich kritisch und verwies darauf, dass die Erhebungen notwendig seien, um Fortschritte beim Einsparen von Pflanzenschutzmitteln zu überwachen. EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hingegen ist der Ansicht, dass bereits eine Übergangsfrist besteht und der aktuelle Ansatz ein ausgewogener Kompromiss sei. Er sieht daher keinen Anlass, das Thema erneut zu verhandeln.
Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.
Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Johannes Bliestle ist neuer ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 den 57-jährigen Geschäftsführer der Reichenau Gemüse eG einstimmig gewählt.
Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin für Obst, im Gespräch mit Verbandsvertretern des Landesverbandes Obstbau Westfalen-Lippe auf dem Obstanbaubetrieb Drees in Coesfeld-Lette.
Die in der Diskussion immer wieder aufflammende Corona-Pandemie und insbesondere der Krieg in der Ukraine, mit seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit letztlich auf das Konsumverhalten, verunsichern die Obstbranche massiv.
Für viele Erdbeerbetriebe ist die mechanische Ranken- und Unkrautbekämpfung mittlerweile alternativlos geworden, denn neue Herbizidzulassungen sind nicht in Sicht.