LKK-Beitragsmaßstab für landwirtschaftliche Unternehmer: Das Standardeinkommen macht den Unterschied

Fachgruppe OBSTBAU
56

Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) werden anders berechnet als bei den frei wählbaren Krankenkassen der allgemeinen Krankenversicherung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum das so ist.

Während die Beiträge in der allgemeinen Krankenversicherung nach einem Bei-tragssatz von den beitragspflichtigen Einkünften (zum Beispiel vom Arbeitslohn) berechnet werden, orientiert sich die Beitragsbemessung bei den in der LKK versi-cherten Unternehmerinnen und Unternehmern an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes. Das ist so vom Gesetzgeber vorgesehen.
Bei der Beitragsbemessung für Landwirte wird aber nicht auf die finanzamtlich festgestellten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft abgestellt, sondern darauf, wel-ches Einkommen ein Betrieb typischerweise erwirtschaften kann. Dieses Einkommenspotenzial wird als „Standardeinkommen“ bezeichnet und ist seit dem Jahr 2025 die Beitragsbemessungsgrundlage für die bei der LKK versicherten Landwirte.
Statt eines festen Beitragssatzes gibt es in der LKK eine Beitragstabelle mit 20 Bei-tragsklassen. Je größer das Einkommenspotenzial des landwirtschaftlichen Unternehmens ist, desto höher ist der Beitrag.

Was ist das Standardeinkommen?
Das Standardeinkommen bildet das Einkommenspotenzial des landwirtschaftlichen Betriebes als pauschale Wertgröße ab. Es basiert auf Daten aus anerkannten betriebswirtschaftlichen Quellen, die jährlich von Fachinstituten – wie dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft sowie dem Thünen-Institut – aufbereitet werden. Für die gärtnerischen Nutzungen werden die Daten des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau berücksichtigt. In jedem Landkreis wird jeder bei der SVLFG erfassten Katasterart ein Standardeinkommenswert zugeordnet, der die realistische Einkommensmöglichkeit des jeweiligen Produktionsverfahrens als Durchschnittswert der letzten drei Wirtschaftsjahre darstellt. Dabei werden insbesondere Personalkosten, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen abgezogen. Direktzahlungen werden hinzugerechnet. In einzelnen Fällen können sich dabei – je nach Katasterart – auch negative Einkommenswerte ergeben.
Die Summe, der aus den einzelnen Katasterarten des Unternehmens (nach Flächengröße und Anzahl Tiere) berechneten Standardeinkommenswerte ist das Standardeinkommen. Hiernach erfolgt die Zuordnung in die entsprechende Beitragsklasse.

Rückwirkende Betrachtung
Es liegt in der Natur der Sache, dass ein pauschaler Beitragsmaßstab das tatsächliche individuelle Einkommen nicht abbilden kann. Auch kann das Standardeinkom-men die aktuelle Einkommenssituation nicht widerspiegeln. Wenn zum Beispiel im laufenden Jahr die Milchpreise einbrechen oder die Apfelernte wegen Hagelschäden schlecht ausfällt, kann dies nicht sofort bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden – sondern immer erst nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres rückwirkend betrachtet.
Eine rückwirkende Einkommensermittlung dürfte Selbständigen allerdings nicht fremd sein. Die finanzamtliche Feststellung mittels Einkommensteuerbescheids ist ebenfalls immer nur rückwirkend möglich und kann mitunter mehrere Jahre zurückreichen. Bei geänderten Einkommensverhältnissen zahlt der Selbständige in der allgemeinen Krankenversicherung so eventuell in einem einkommensschwachen Jahr für ein einkommensstarkes Jahr und umgekehrt.

Durchschnitt aus drei Wirtschaftsjahren
Um das Standardeinkommen bei gleichbleibenden Unternehmensverhältnissen möglichst stabil zu halten und damit für die Versicherten möglichst stabile Beiträge zu gewährleisten, wird das Einkommenspotenzial als Durchschnitt aus drei Wirtschaftsjahren ermittelt. Der Beitragsberechnung für das Jahr 2025 lag somit der Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 zugrunde. Bei der Beitragsberechnung ab dem 01.01.2026 entfällt das Wirtschaftsjahr 2020/2021; stattdessen wird das aktuellere Wirtschaftsjahr 2023/2024 einbezogen.
Dass es trotz dieser Durchschnittsbildung zu größeren Veränderungen bei den Standardeinkommenswerten kommen kann, zeigte sich bei der Beitragsfestsetzung für das Jahr 2026.
Durch den Wegfall des in einigen Produktionsarten wirtschaftlich nicht erfolgreichen Wirtschaftsjahres 2020/2021 und der Einbeziehung des im Ergebnis besseren Wirtschaftsjahres 2023/2024 ergaben sich trotz Durchschnittsbildung im Einzelfall er-hebliche Steigerungen der Standardeinkommenswerte und damit höhere Beiträge.

Übergangszeit 2025 bis 2027
Bei Bestandsfällen können sich die Beitragserhöhungen durch „ungünstige“ Angleichungssätze leider noch verstärken. Dies trifft alle, die zu Beginn des Jahres 2025 von niedrigen Standardeinkommenswerten profitiert hatten und in eine güns-tigere Beitragsklasse zurückgestuft wurden. Es ist allerdings ausgeschlossen, dass die Erhöhung mehr als monatlich 129,38 Euro beträgt. Über den gesamten Zeitraum der Übergangsphase (01.01.2025 bis 31.12.2027) gleichen sich die insgesamt geleisteten Beitragszahlungen in der Regel wieder aus. Das heißt, der Angleichungssatz sollte insgesamt nicht zu einer höheren Beitragsbelastung führen.

Fazit und Ausblick
Kein Beitragsmaßstab für selbständige Landwirte kann ein aktuelles Einkommens-potenzial unmittelbar und individuell berücksichtigen. Durch die dreijährige Durchschnittsbildung beim Standardeinkommen wird die Entwicklung des Einkommenspotenzials zeitversetzt in die Beitragsberechnung einbezogen. Trotz der Durchschnittsbildung kann es in Einzelfällen zu Beitragssprüngen kommen, die sich aber innerhalb des Übergangzeitraums von 2025 bis 2027 insgesamt relativieren.

Über den Autor

Quelle: : Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Weißensteinstraße 70 – 72, 34131 Kassel, Internet: www.svlfg.de

News & Infos

News & Infos

Coaching-Programm für Frauen in der Grünen Branche

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützen Frauen in der Grünen Branche mit einem neuen Coaching-Programm.

Fachgruppe OBSTBAU
4495
News & Infos

Seminarsaison-2024/25

Obstbau Redaktion
0
News & Infos

Cool bleiben, wenn‘s brenzlig wird: Training für ein entspanntes Miteinander

Wenn ein Wort das andere gibt, wird aus einem harmlosen Disput leicht ein explosiver Streit. Ein Deeskalationstraining kann helfen, solche Momente rechtzeitig zu entschärfen. „In der Saison unterstützen uns in unserem Familienbetrieb Saisonarbeitskräfte. Die Kommunikation innerhalb des Betriebes, auch mit den Beschäftigten und Kunden, ist nicht immer einfach.

Fachgruppe OBSTBAU
5221
News & Infos

Polen rechnet mit einem Verlust von rund 30 % der Apfelernte

Nach vorsichtigen Schätzungen (inoffizielle Prognose) wird in Polen in diesem Jahr im Vergleich zur Ernte des letzten Jahres fast ein Drittel weniger Äpfel angebaut, was rund 3 Millionen Tonnen bedeuten würde. Es war eine sehr schwierige Zeit für alle polnischen Obsterzeuger, die auf jede erdenkliche Weise versucht hatten, die Frostschäden zu minimieren.

Fachgruppe OBSTBAU
5947
News & Infos

Bald als Berufskrankheit anerkannt?

Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit bietet Betroffenen einen umfassenden Schutz und vielfältige Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Nun hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat (ÄSVB) empfohlen, das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.

Fachgruppe OBSTBAU
4849
News & Infos

Huelva: Beerenkampagne abgeschlossen

Nach Informationen von Freshuelva (Verband der Erdbeerproduzenten und –exporteure von Huelva) wurde die Erdbeersaison 2023/24 mit einer Produktion von 221.412 t beendet. Das ist ein Rückgang von 9 % gegenüber dem Vorjahr.

Fachgruppe OBSTBAU
4329
News & Infos

Asiatische Hornissen auf dem Vormarsch

Grundsätzlich sind Hornissen scheu und verteidigen sich und ihr Nest nur, wenn sie sich angegriffen fühlen. Die Stiche der heimischen Europäischen Hornissen sind kaum gefährlich für Menschen, es sei denn, Personen reagieren allergisch auf Insektengift. Etwas anders sieht es aus, wenn es sich um Asiatische Hornissen handelt, die aktuell von Süden her nach Deutschland einwandern.

Fachgruppe OBSTBAU
5053
News & Infos

Dem Schimmel und dem Geschmack gleichermaßen auf der Spur

Erdbeeren schimmeln schnell und müssen entsprechend häufig mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Der Bedarf an Alternativen zur Bekämpfung dieser Schimmelpilze ist hoch. In einer Studie der Universität Antwerpen wurde nun herausgearbeitet, dass bestimmte Bakterien auf den Erdbeerpflanzen zu weniger Schimmel und möglicherweise zu mehr Geschmack führen.

Fachgruppe OBSTBAU
4626
News & Infos

Top-Betriebe benötigen Top-Informationen

Unter dem Motto „Top-Betriebe benötigen Top-Informationen“ lädt das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e. V. (ZBG) Unternehmen aus dem Obstbau zur Teilnahme am Betriebsvergleich im Gartenbau ein. Finanziert durch Bund

Fachgruppe OBSTBAU
4428
News & Infos

WAPA: Europäische Apfelbestände um 7 % zugenommen

Aktuelle Zahlen der WAPA (World Apple and Pear Association) zeigen, dass die Apfelbestände in der EU im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 7 % auf 715.578 Tonnen zugenommen haben. Die Birnenbestände sind sogar um 31,1 % auf 71.273 Tonnen gestiegen. Die WAPA veröffentlichte die Zahlen zu den Apfel- und Birnenbeständen in der EU immer zum 1. Juni 2024.

Fachgruppe OBSTBAU
5281
News & Infos

Schülerzahl an Fachschulen für Grüne Berufe sinkt erneut

Im Jahr 2023 sank die Schülerzahl an den ein- und zweijährigen Fachschulen gegenüber dem Vorjahr um 161. Damit setzt sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort.

Fachgruppe OBSTBAU
5018
News & Infos

Japankäfer: gefährlicher Pflanzenschädling im deutschen Grenzgebiet

Der meldepflichtigen Japankäfer (Popillia japonica) wurde in Basel - und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze gesichtet. Die Europäische Union stuft den Japankäfer als so genannten „prioritären Quarantäneschädling“ ein, dessen Auftreten durch jedermann meldepflichtig ist.

JKI
5483
Anzeige