LKK-Beitragsmaßstab für landwirtschaftliche Unternehmer: Das Standardeinkommen macht den Unterschied

Fachgruppe OBSTBAU
3062

Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) werden anders berechnet als bei den frei wählbaren Krankenkassen der allgemeinen Krankenversicherung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum das so ist.

Während die Beiträge in der allgemeinen Krankenversicherung nach einem Bei-tragssatz von den beitragspflichtigen Einkünften (zum Beispiel vom Arbeitslohn) berechnet werden, orientiert sich die Beitragsbemessung bei den in der LKK versi-cherten Unternehmerinnen und Unternehmern an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes. Das ist so vom Gesetzgeber vorgesehen.
Bei der Beitragsbemessung für Landwirte wird aber nicht auf die finanzamtlich festgestellten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft abgestellt, sondern darauf, wel-ches Einkommen ein Betrieb typischerweise erwirtschaften kann. Dieses Einkommenspotenzial wird als „Standardeinkommen“ bezeichnet und ist seit dem Jahr 2025 die Beitragsbemessungsgrundlage für die bei der LKK versicherten Landwirte.
Statt eines festen Beitragssatzes gibt es in der LKK eine Beitragstabelle mit 20 Bei-tragsklassen. Je größer das Einkommenspotenzial des landwirtschaftlichen Unternehmens ist, desto höher ist der Beitrag.

Was ist das Standardeinkommen?
Das Standardeinkommen bildet das Einkommenspotenzial des landwirtschaftlichen Betriebes als pauschale Wertgröße ab. Es basiert auf Daten aus anerkannten betriebswirtschaftlichen Quellen, die jährlich von Fachinstituten – wie dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft sowie dem Thünen-Institut – aufbereitet werden. Für die gärtnerischen Nutzungen werden die Daten des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau berücksichtigt. In jedem Landkreis wird jeder bei der SVLFG erfassten Katasterart ein Standardeinkommenswert zugeordnet, der die realistische Einkommensmöglichkeit des jeweiligen Produktionsverfahrens als Durchschnittswert der letzten drei Wirtschaftsjahre darstellt. Dabei werden insbesondere Personalkosten, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen abgezogen. Direktzahlungen werden hinzugerechnet. In einzelnen Fällen können sich dabei – je nach Katasterart – auch negative Einkommenswerte ergeben.
Die Summe, der aus den einzelnen Katasterarten des Unternehmens (nach Flächengröße und Anzahl Tiere) berechneten Standardeinkommenswerte ist das Standardeinkommen. Hiernach erfolgt die Zuordnung in die entsprechende Beitragsklasse.

Rückwirkende Betrachtung
Es liegt in der Natur der Sache, dass ein pauschaler Beitragsmaßstab das tatsächliche individuelle Einkommen nicht abbilden kann. Auch kann das Standardeinkom-men die aktuelle Einkommenssituation nicht widerspiegeln. Wenn zum Beispiel im laufenden Jahr die Milchpreise einbrechen oder die Apfelernte wegen Hagelschäden schlecht ausfällt, kann dies nicht sofort bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden – sondern immer erst nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres rückwirkend betrachtet.
Eine rückwirkende Einkommensermittlung dürfte Selbständigen allerdings nicht fremd sein. Die finanzamtliche Feststellung mittels Einkommensteuerbescheids ist ebenfalls immer nur rückwirkend möglich und kann mitunter mehrere Jahre zurückreichen. Bei geänderten Einkommensverhältnissen zahlt der Selbständige in der allgemeinen Krankenversicherung so eventuell in einem einkommensschwachen Jahr für ein einkommensstarkes Jahr und umgekehrt.

Durchschnitt aus drei Wirtschaftsjahren
Um das Standardeinkommen bei gleichbleibenden Unternehmensverhältnissen möglichst stabil zu halten und damit für die Versicherten möglichst stabile Beiträge zu gewährleisten, wird das Einkommenspotenzial als Durchschnitt aus drei Wirtschaftsjahren ermittelt. Der Beitragsberechnung für das Jahr 2025 lag somit der Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 zugrunde. Bei der Beitragsberechnung ab dem 01.01.2026 entfällt das Wirtschaftsjahr 2020/2021; stattdessen wird das aktuellere Wirtschaftsjahr 2023/2024 einbezogen.
Dass es trotz dieser Durchschnittsbildung zu größeren Veränderungen bei den Standardeinkommenswerten kommen kann, zeigte sich bei der Beitragsfestsetzung für das Jahr 2026.
Durch den Wegfall des in einigen Produktionsarten wirtschaftlich nicht erfolgreichen Wirtschaftsjahres 2020/2021 und der Einbeziehung des im Ergebnis besseren Wirtschaftsjahres 2023/2024 ergaben sich trotz Durchschnittsbildung im Einzelfall er-hebliche Steigerungen der Standardeinkommenswerte und damit höhere Beiträge.

Übergangszeit 2025 bis 2027
Bei Bestandsfällen können sich die Beitragserhöhungen durch „ungünstige“ Angleichungssätze leider noch verstärken. Dies trifft alle, die zu Beginn des Jahres 2025 von niedrigen Standardeinkommenswerten profitiert hatten und in eine güns-tigere Beitragsklasse zurückgestuft wurden. Es ist allerdings ausgeschlossen, dass die Erhöhung mehr als monatlich 129,38 Euro beträgt. Über den gesamten Zeitraum der Übergangsphase (01.01.2025 bis 31.12.2027) gleichen sich die insgesamt geleisteten Beitragszahlungen in der Regel wieder aus. Das heißt, der Angleichungssatz sollte insgesamt nicht zu einer höheren Beitragsbelastung führen.

Fazit und Ausblick
Kein Beitragsmaßstab für selbständige Landwirte kann ein aktuelles Einkommens-potenzial unmittelbar und individuell berücksichtigen. Durch die dreijährige Durchschnittsbildung beim Standardeinkommen wird die Entwicklung des Einkommenspotenzials zeitversetzt in die Beitragsberechnung einbezogen. Trotz der Durchschnittsbildung kann es in Einzelfällen zu Beitragssprüngen kommen, die sich aber innerhalb des Übergangzeitraums von 2025 bis 2027 insgesamt relativieren.

Über den Autor

Quelle: : Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Weißensteinstraße 70 – 72, 34131 Kassel, Internet: www.svlfg.de

News & Infos

News & Infos

Fünf Mitgliedstaaten erhalten insgesamt 98,6 Mio. Euro aus der diesjährigen EU-Agrarreserve

Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.

Fachgruppe OBSTBAU
4416
News & Infos

Mittelempfehlungen und Hinweise zum Pflanzenschutz in Kernobst

Fachgruppe OBSTBAU
0
News & Infos

Projektideen für einen klimaangepassten Umgang mit der Ressource Wasser gesucht

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.

Fachgruppe OBSTBAU
6835
News & Infos

SVLFG: Zweite Förderaktion für ausgewählte Präventionsprodukte

Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.

Fachgruppe OBSTBAU
6989
News & Infos

Strauchbeerenernte 2024 um knapp 11 % gesunken

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland auf einer Anbaufläche von 9 200 ha rund 37.000 t Strauchbeeren geerntet. Auch wenn die Anbaufläche damit gegenüber dem Vorjahr nur um 1 % abgenommen hat, ging die Erntemenge trotzdem um 10,6 % zurück.

Fachgruppe OBSTBAU
6613
News & Infos

Online-Seminar zu QS-Revisionen des QS-GAP-Leitfadens

Am 1. April 2025 tritt der revidierte Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln in Kraft. In einem kostenlosen Live-Online-Seminar der QS-Akademie erfahren Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeuger sowie Bündler im QS-System was sich im QS-GAP Leitfaden gegenüber der aktuellen Version geändert hat.

Fachgruppe OBSTBAU
4686
News & Infos

Fruit Logistica: China ist gefragt wie nie

Chinas Ausstellerpräsenz auf der Messe FRUIT LOGISTICA ist in diesem Jahr um ein Drittel gestiegen. Das Land ist weltweit nach den USA der zweigrößte Importeur von Frischfrucht und Nüssen und immer auf der Suche nach Handelspartnern.

Fachgruppe OBSTBAU
4696
News & Infos

QS-Modul FIN

Als stufenübergreifendes Prüfsystem für frische Lebensmittel sowie als zentrale Branchenplattform bietet QS mit dem Nachhaltigkeitsstandard Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) einen einheitlichen und benutzerfreundlichen Lösungsansatz für die gesamte Wertschöpfungskette von Obst, Gemüse und Kartoffeln.

Fachgruppe OBSTBAU
6527
News & Infos

Studie zu den Chancen und Risiken des Obst- und Gemüsebaus in Deutschland: Neue aktualisierte Fassung

Viele von Ihnen kennen die Studie des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft zu den Chancen und Risiken des Obst- und Gemüsebaus in Deutschland aus dem vergangenen Jahr bereits aus Berichten, Vorträgen und Diskussionsrunden.

Fachgruppe OBSTBAU
6561
News & Infos

Bis 28. Februar 2025 um Forschungsförderung bewerben

Auch 2025 sucht die QS-Gesellschaft wieder innovative Forschungsansätze und Ideen für die Wertschöpfungskette Obst, Gemüse, Kartoffeln. Über eine Ende Dezember veröffentlichte Ausschreibung ruft der QS-Wissenschaftsfonds Obst, Gemüse, Kartoffeln Universitäten, Fachhochschulen und andere Forschungseinrichtungen auf, sich bis zum 28. Februar 2025 um die Finanzierung von Projekten zu bewerben.

Fachgruppe OBSTBAU
5903
News & Infos

Mehrwertsteuer als Hebel für nachhaltige Ernährung?

Die Ernährungssysteme in Deutschland und Europa sind weder gesund noch nachhaltig. Es werden zu viele tierische und zu wenige pflanzliche Produkte konsumiert. In einer umfassenden Folgenabschätzung haben Forscher nun ermittelt, dass eine entsprechende Anpassung der Mehrwertsteuern der Gesundheit, der Umwelt und der Ökonomie zugutekommen würde.

Fachgruppe OBSTBAU
5247
News & Infos

Deutschland wichtige Drehscheiben für den europäischen Markt

In der ersten Februarwoche ist Deutschland wieder Treffpunkt der europäischen und weltweiten Obst- und Gemüsebranche. Die FRUIT LOGISTICA öffnet ihre Tore für Aussteller und Besucher. Deutschland ist nicht nur als Veranstaltungsort attraktiv, sondern für viele Anbieter auch ein wichtiger Zielmarkt.

Fachgruppe OBSTBAU
4820
Anzeige