LKK-Beitragsmaßstab für landwirtschaftliche Unternehmer: Das Standardeinkommen macht den Unterschied
Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) werden anders berechnet als bei den frei wählbaren Krankenkassen der allgemeinen Krankenversicherung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum das so ist.
Während die Beiträge in der allgemeinen Krankenversicherung nach einem Bei-tragssatz von den beitragspflichtigen Einkünften (zum Beispiel vom Arbeitslohn) berechnet werden, orientiert sich die Beitragsbemessung bei den in der LKK versi-cherten Unternehmerinnen und Unternehmern an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes. Das ist so vom Gesetzgeber vorgesehen.
Bei der Beitragsbemessung für Landwirte wird aber nicht auf die finanzamtlich festgestellten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft abgestellt, sondern darauf, wel-ches Einkommen ein Betrieb typischerweise erwirtschaften kann. Dieses Einkommenspotenzial wird als „Standardeinkommen“ bezeichnet und ist seit dem Jahr 2025 die Beitragsbemessungsgrundlage für die bei der LKK versicherten Landwirte.
Statt eines festen Beitragssatzes gibt es in der LKK eine Beitragstabelle mit 20 Bei-tragsklassen. Je größer das Einkommenspotenzial des landwirtschaftlichen Unternehmens ist, desto höher ist der Beitrag.
Was ist das Standardeinkommen?
Das Standardeinkommen bildet das Einkommenspotenzial des landwirtschaftlichen Betriebes als pauschale Wertgröße ab. Es basiert auf Daten aus anerkannten betriebswirtschaftlichen Quellen, die jährlich von Fachinstituten – wie dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft sowie dem Thünen-Institut – aufbereitet werden. Für die gärtnerischen Nutzungen werden die Daten des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau berücksichtigt. In jedem Landkreis wird jeder bei der SVLFG erfassten Katasterart ein Standardeinkommenswert zugeordnet, der die realistische Einkommensmöglichkeit des jeweiligen Produktionsverfahrens als Durchschnittswert der letzten drei Wirtschaftsjahre darstellt. Dabei werden insbesondere Personalkosten, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen abgezogen. Direktzahlungen werden hinzugerechnet. In einzelnen Fällen können sich dabei – je nach Katasterart – auch negative Einkommenswerte ergeben.
Die Summe, der aus den einzelnen Katasterarten des Unternehmens (nach Flächengröße und Anzahl Tiere) berechneten Standardeinkommenswerte ist das Standardeinkommen. Hiernach erfolgt die Zuordnung in die entsprechende Beitragsklasse.
Rückwirkende Betrachtung
Es liegt in der Natur der Sache, dass ein pauschaler Beitragsmaßstab das tatsächliche individuelle Einkommen nicht abbilden kann. Auch kann das Standardeinkom-men die aktuelle Einkommenssituation nicht widerspiegeln. Wenn zum Beispiel im laufenden Jahr die Milchpreise einbrechen oder die Apfelernte wegen Hagelschäden schlecht ausfällt, kann dies nicht sofort bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden – sondern immer erst nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres rückwirkend betrachtet.
Eine rückwirkende Einkommensermittlung dürfte Selbständigen allerdings nicht fremd sein. Die finanzamtliche Feststellung mittels Einkommensteuerbescheids ist ebenfalls immer nur rückwirkend möglich und kann mitunter mehrere Jahre zurückreichen. Bei geänderten Einkommensverhältnissen zahlt der Selbständige in der allgemeinen Krankenversicherung so eventuell in einem einkommensschwachen Jahr für ein einkommensstarkes Jahr und umgekehrt.
Durchschnitt aus drei Wirtschaftsjahren
Um das Standardeinkommen bei gleichbleibenden Unternehmensverhältnissen möglichst stabil zu halten und damit für die Versicherten möglichst stabile Beiträge zu gewährleisten, wird das Einkommenspotenzial als Durchschnitt aus drei Wirtschaftsjahren ermittelt. Der Beitragsberechnung für das Jahr 2025 lag somit der Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 zugrunde. Bei der Beitragsberechnung ab dem 01.01.2026 entfällt das Wirtschaftsjahr 2020/2021; stattdessen wird das aktuellere Wirtschaftsjahr 2023/2024 einbezogen.
Dass es trotz dieser Durchschnittsbildung zu größeren Veränderungen bei den Standardeinkommenswerten kommen kann, zeigte sich bei der Beitragsfestsetzung für das Jahr 2026.
Durch den Wegfall des in einigen Produktionsarten wirtschaftlich nicht erfolgreichen Wirtschaftsjahres 2020/2021 und der Einbeziehung des im Ergebnis besseren Wirtschaftsjahres 2023/2024 ergaben sich trotz Durchschnittsbildung im Einzelfall er-hebliche Steigerungen der Standardeinkommenswerte und damit höhere Beiträge.
Übergangszeit 2025 bis 2027
Bei Bestandsfällen können sich die Beitragserhöhungen durch „ungünstige“ Angleichungssätze leider noch verstärken. Dies trifft alle, die zu Beginn des Jahres 2025 von niedrigen Standardeinkommenswerten profitiert hatten und in eine güns-tigere Beitragsklasse zurückgestuft wurden. Es ist allerdings ausgeschlossen, dass die Erhöhung mehr als monatlich 129,38 Euro beträgt. Über den gesamten Zeitraum der Übergangsphase (01.01.2025 bis 31.12.2027) gleichen sich die insgesamt geleisteten Beitragszahlungen in der Regel wieder aus. Das heißt, der Angleichungssatz sollte insgesamt nicht zu einer höheren Beitragsbelastung führen.
Fazit und Ausblick
Kein Beitragsmaßstab für selbständige Landwirte kann ein aktuelles Einkommens-potenzial unmittelbar und individuell berücksichtigen. Durch die dreijährige Durchschnittsbildung beim Standardeinkommen wird die Entwicklung des Einkommenspotenzials zeitversetzt in die Beitragsberechnung einbezogen. Trotz der Durchschnittsbildung kann es in Einzelfällen zu Beitragssprüngen kommen, die sich aber innerhalb des Übergangzeitraums von 2025 bis 2027 insgesamt relativieren.
News & Infos
Strengere Regeln für das EU-Bio-Label in Vorbereitung
Die Europäische Union hat Ende Januar mit der Überarbeitung der Vorschriften für Bio-Lebensmittel begonnen. Bei der ersten Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister unter zyprischem Vorsitz stand das Thema sofort auf der Tagesordnung.
Apfel-Ernteroboter der nächsten Generation: USDA-Gerät soll eine Ernterate von 80 Prozent erreichen
Forscher des Landwirtschaftlichen Forschungsdienstes (ARS) des U.S. Departments of Agriculture (USDA) haben kürzlich verlauten lassen, dass ihr Zweiarm-Apfelerntesystem in aktuellen Versuchen einen deutlichen Schritt nach vorne gemacht habe.
Deutschland bleibt wichtigster Importeur von Obst und Gemüse in der EU
In der ersten Februarwoche hat die Fruit Logistica wieder ihre Tore für Aussteller und Besucher geöffnet. Deutschland ist nicht nur als Veranstaltungsort attraktiv, sondern für viele Anbieter auch ein wichtiger Zielmarkt. Immerhin ist Deutschland der wichtigste Importeur von Obst und Gemüse in Europa.
Komplexe Matrix, klare Erkenntnisse: Ergebnisse des QS-Laborkompetenztests 2025/2
Im Rahmen des zweiten QS‑Laborkompetenztests im Jahr 2025 hatten sich 56 Labore aus 18 Ländern der analytischen Herausforderung in der Testmatrix Aubergine gestellt. Wie bereits in den vorangegangenen Tests, zeigte sich auch dieses Mal die hohe Bedeutung regelmäßiger Kompetenzprüfungen für eine verlässliche Rückstandsanalytik im QS‑System.
LKK-Beitragsmaßstab für landwirtschaftliche Unternehmer: Das Standardeinkommen macht den Unterschied
Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) werden anders berech-net als bei den frei wählbaren Krankenkassen der allgemeinen Krankenversiche-rung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum das so ist.
Angebotsengpässe treiben Beerenpreise in Huelva in die Höhe
Die durch die langsamere Reifung der Früchte bedingte geringere Menge hat dazu geführt, dass griechische Erdbeeren die spanischen als Hauptangebot auf wichtigen Märkten wie Deutschland verdrängt haben.
CIV stärkt Erdbeerforschung für südeuropäische Märkte
Das italienischen Züchtungskonsortium CIV (Consorzio Italiano Vivaisti) hat es sich auf die Fahne geschrieben, den Erzeugern innovative Lösungen zu bieten, die Wirtschaftlichkeit und höchste Qualitätsstandards verbinden.
10 Millionen Euro für KI und Digitalisierung: BMLEH stärkt gezielt Innovationen in der Landwirtschaft
Im Rahmen der Grünen Woche übergibt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, heute Förderbescheide für neue Experimentierfelder zur Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz (KI) in der Landwirtschaft sowie für das Projekt "Smart Farming" des Deutschen Instituts für Normung (DIN).
Deutschland isst weniger Obst als je zuvor
Der Superfood-Hype verändert den Obstkonsum in Deutschland fundamental. Dies geht aus aktuellen Zahlen des BMEL hervor. So lag der Pro-Kopf-Verbrauch von Obst 2024/2025 bei nur noch 69 kg.
Bundespreis Ökologischer Landbau geht an den Bodensee
Die OvB vermarktet als größter Bio-Obst-Vermarkter Süddeutschlands das Obst von über 40 Erzeugerfamilien. Der Anteil schorfresistenter Sorten ist hier außergewöhnlich hoch. Der steigende Bedarf an Bio-Produkten wurde frühzeitig gemeinsam mit Handelspartnern „Der Erfolg im Bio-Obstbau ist immer ein gemeinsames Werk“, sagt Bundespreisträger Glocker.
Geplantes EU-Kunststoffverpackungsverbot für Obst und Gemüse: Sagen Sie Ihre Meinung!
Die EU plant ein Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg. Noch bis zum 30. Januar findet eine EU-Umfrage zu diesem geplanten Verbot statt.
Fruchtwelt Bodensee 2026
Friedrichshafen – Was gibt’s Neues in den BereichenErwerbsobstbau, Agrartechnik und dem Brennerwesen? Die Fruchtwelt Bodensee bietet vom 20. bis 22. Februar 2026 in der Messe Friedrichshafen eine in-ternationale Plattform. Rund 350 ausstellende Unternehmen zeigen ihre aktuellen Produkte und Dienstleistungen, Sonderflä-chen konzentrieren sich auf Hofläden, Forschung und Entwicklung, den Bildungsbereich sowie Start-up-Unternehmen.