(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.
„Begrüßenswerter Weise hat die Länderkammer mögliche Belastungen für Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) erkannt und um entsprechende Prüfung durch die Bundesregierung gebeten“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Die bereits jetzt zu beobachtende Abwälzung von Pflichten auf den KMU-Bereich hätte aber noch stärker adressiert werden müssen. Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, um auf die Verantwortung der großen Unternehmen in der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Menschenrechte, Natur- und Umweltschutz sind schützenswerte Güter, bei denen kein Wettbewerbsvorteil zu erzielen sei. Es könne aber nicht angehen, dass größere Wirtschafts- und Handelsunternehmen ihre Sorgfaltspflichten auf ihre Zulieferer und Handelspartner abwälzten, so Fleischer. Gärtnerische Erzeugerbetriebe stehen hierbei mitten in der Kette zwischen Zulieferern und Abnehmern. Eine weitere Schaffung außergesetzlicher Zusatzstandards gelte es dringend zu verhindern und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dahingehend nachzuschärfen.
Hintergrund: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt ab 2023 alle unmittelbaren Zulieferer auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu überprüfen. Das gilt zunächst für alle Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten – ab 2024 ab mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetz stellt KMU als Zulieferer vor Herausforderungen. Bereits seit Längerem lassen sich größere Unternehmen vertraglich auch von kleineren Partnern zusichern, dass Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Menschenrechte und des Umweltschutzes eingehalten werden. Somit ist zu erwarten, dass die notwendige Datenbeschaffung in der Lieferkette an die kleineren Zulieferer weitergereicht wird, um das LkSG erfüllen zu können.
„Aktuell sind 29 % der Betriebe in der Direktvermarktung aktiv“, verkündete kürzlich Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich. „Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber den letzten Erhebungen bedeutet."
Zum Start der Erntesaison für heimische Pflaumen zeigt das aktuelle QS-Rückstandsmonitoring ein positives Bild: Keine der 70 untersuchten Proben wies eine Überschreitung der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte (RHG) auf.
Sauberkeit und Hygiene während der Ernte sind zentrale Bestandteile der QS-Anforderungen in der Obst- und Gemüseerzeugung. Passend zum Start der Erntesaison hat QS neu gestaltete Infoposter zur Hand- und Arbeitshygiene veröffentlicht.
Nach dreijähriger Prüfung hat die EU-Kommission vergangene Woche ihre lang erwartete Evaluierung der Nitratrichtlinie veröffentlicht- und damit die erste umfassende Evaluierung der EU-Nitratrichtlinie seit deren Inkrafttreten im Jahr 1991 vorgelegt.
Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, treibt die Staats- und Verwaltungsmodernisierung in seinem Ressort weiter voran. Nach der Verschlankung von Strukturen im Bundeslandwirtschaftsministerium ist nun eine Zusammenlegung...
Wenn im Herbst die Äpfel geerntet werden, steckt darin weit mehr als die Arbeit am Baum. Wie viel Wasser wurde benötigt? Wie wurde der Boden geschützt? Welche Rolle spielen Nützlinge und Biodiversität? Und wie lässt sich der Anbau an die zu-nehmende Hitze und Trockenheit anpassen?
Immer mehr Betriebe fragen sich, ob sich die Ernte überhaupt noch lohnt. Die Situation ist damit so dramatisch, dass wir uns als Vertreter des deutschen Obstbaus erstmals seit vielen Jahren gezwungen sehen, uns mit einem öffentlichen Brandbrief an Politik, Handel und Verbraucher gleichermaßen zu wenden.
Martin Hahn MdL, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg bezieht Position zu Mindestlohn, Saisonarbeitskräften und weiteren drängenden Themen des Obstbaus.
Die deutsche Kirschernte läuft auf Hochtouren. Dabei befinden sich die Preise im indirekten Absatz auf einem extrem niedrigen und für Erzeuger ruinösem Niveau.
Wie können wir gartenbauliche Kulturen nachhaltig anbauen und dabei Wasser und Nährstoffe effizient nutzen? Wie kann man mit innovativen Anbaumethoden dem Klimawandel begegnen und gleichzeitig die Produktivität steigern?
Die EU-Kommission hat kürzlich entschieden, wie die 540 Mio. Euro aus der Agrarreserve zur Abfederung der aktuellen Preiskrise bei Düngemitteln auf die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen.
Die neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Agrarbranche mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Spielregeln, die besonders die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation von Verpackungen betreffen.