(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.
„Begrüßenswerter Weise hat die Länderkammer mögliche Belastungen für Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) erkannt und um entsprechende Prüfung durch die Bundesregierung gebeten“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Die bereits jetzt zu beobachtende Abwälzung von Pflichten auf den KMU-Bereich hätte aber noch stärker adressiert werden müssen. Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, um auf die Verantwortung der großen Unternehmen in der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Menschenrechte, Natur- und Umweltschutz sind schützenswerte Güter, bei denen kein Wettbewerbsvorteil zu erzielen sei. Es könne aber nicht angehen, dass größere Wirtschafts- und Handelsunternehmen ihre Sorgfaltspflichten auf ihre Zulieferer und Handelspartner abwälzten, so Fleischer. Gärtnerische Erzeugerbetriebe stehen hierbei mitten in der Kette zwischen Zulieferern und Abnehmern. Eine weitere Schaffung außergesetzlicher Zusatzstandards gelte es dringend zu verhindern und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dahingehend nachzuschärfen.
Hintergrund: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt ab 2023 alle unmittelbaren Zulieferer auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu überprüfen. Das gilt zunächst für alle Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten – ab 2024 ab mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetz stellt KMU als Zulieferer vor Herausforderungen. Bereits seit Längerem lassen sich größere Unternehmen vertraglich auch von kleineren Partnern zusichern, dass Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Menschenrechte und des Umweltschutzes eingehalten werden. Somit ist zu erwarten, dass die notwendige Datenbeschaffung in der Lieferkette an die kleineren Zulieferer weitergereicht wird, um das LkSG erfüllen zu können.
Am 24.11.2023 wurde das „Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ (3. MautÄndG) im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 315 verkündet. Die Regelungen des Gesetzes treten 2024 in verschiedenen Stufen in Kraft.
Letzte Woche gingen Tausende von Landwirten in der polnischen Hauptstadt Warschau auf die Straße, um gegen die Umweltpolitik der Europäischen Union (EU) zu protestieren, berichtet Vilt.be.
In der Saison 2023/2024 wurden bei stichprobenartigen Rückstandsuntersuchungen bis April 2024 in 361 Fällen zu hohe Pflanzenschutzmittelrückstände in Obst und Gemüse festgestellt, wie der spanische Infodienst Hortoinfo.es in einem Bericht mitteilte.
Unwissenschaftlich, unausgegoren und untauglich - mit diesen klaren Worten kommentiert der Industrieverband Agrar e.V. (IVA) die “Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines Zukunftsprogramms Pflanzenschutz”.
Das NDR-Verbrauchermagazin "Markt" hat Stichproben von frühen Erdbeeren aus dem Mittelmeerraum bei Edeka, Lidl, Rewe und einem örtlichen Gemüsehändler gekauft. Die Erdbeeren kamen aus Spanien, Griechenland und Italien.
Im Jahr 2023 hat das jährliche Pachtentgelt je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bundesweit durchschnittlich 357 Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von 9 % gegenüber 2020 (329 Euro).
Ein Forschungsteam unter Federführung des JKI-Instituts für Züchtungsforschung an Obst untersucht mit neuartigen Technologien das komplexe Erbgut der bedeutenden Sauerkirschsorte und zieht Rückschlüsse auf Entstehung der Obstart.
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) – ein weisungsunabhängiges Gremium, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert ist – hat empfohlen, das Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte im Oktober 2022 den „Zukunftskongress Gartenbau“ ausgerichtet. Dessen Ergebnisdokumentation zeigt vielfältige Handlungsoptionen und Notwendigkeiten für die Zukunft der Branche auf.
Mit dem ausgewiesenen Ziel, mit nachhaltigem Pflanzenschutz die Ernten der Zukunft zu sichern, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen breiten Beteiligungsprozess für das "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz"...
Eine Erdbeer-Kontaktgruppe, bestehend aus Vertretern von Erzeuger- und Exportverbänden aus Frankreich, Italien, Portugal und Spanien traf sich Anfang April, die Aussichten für diese Saison zu diskutieren.