(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.
„Begrüßenswerter Weise hat die Länderkammer mögliche Belastungen für Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) erkannt und um entsprechende Prüfung durch die Bundesregierung gebeten“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Die bereits jetzt zu beobachtende Abwälzung von Pflichten auf den KMU-Bereich hätte aber noch stärker adressiert werden müssen. Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, um auf die Verantwortung der großen Unternehmen in der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Menschenrechte, Natur- und Umweltschutz sind schützenswerte Güter, bei denen kein Wettbewerbsvorteil zu erzielen sei. Es könne aber nicht angehen, dass größere Wirtschafts- und Handelsunternehmen ihre Sorgfaltspflichten auf ihre Zulieferer und Handelspartner abwälzten, so Fleischer. Gärtnerische Erzeugerbetriebe stehen hierbei mitten in der Kette zwischen Zulieferern und Abnehmern. Eine weitere Schaffung außergesetzlicher Zusatzstandards gelte es dringend zu verhindern und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dahingehend nachzuschärfen.
Hintergrund: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt ab 2023 alle unmittelbaren Zulieferer auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu überprüfen. Das gilt zunächst für alle Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten – ab 2024 ab mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetz stellt KMU als Zulieferer vor Herausforderungen. Bereits seit Längerem lassen sich größere Unternehmen vertraglich auch von kleineren Partnern zusichern, dass Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Menschenrechte und des Umweltschutzes eingehalten werden. Somit ist zu erwarten, dass die notwendige Datenbeschaffung in der Lieferkette an die kleineren Zulieferer weitergereicht wird, um das LkSG erfüllen zu können.
Gemeinsame Stellungnahme aus Südtirol, Deutschland und Österreich im Rahmen der Konsultationen zum Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115
Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht nicht nur eine Reduktion des Pflanzenschutzes um 50 % vor...
Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht nicht nur eine Reduktion des Pflanzenschutzes um 50 % vor...
Eine informative Plattform für Europas Obstanbaubranche und das Brennereiwesen bietet die Fruchtwelt Bodensee vom 13. bis 15. Januar 2023. Damit wird der übliche Zweijahresturnus der Veranstaltung unterbrochen.
Vor dem Hintergrund der Energiekrise und der enormen Kostensteigerungen ruft das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) dazu auf, an seinem Halbjahresvergleich 2022 teilzunehmen - denn die Teilnahme am Halbjahresvergleich war noch nie so wichtig wie heute.
EU-Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmittel (SUR) würde Einsatzverbot für chem. Pflanzenschutz auf ca. 40 % der Obstbaufläche Deutschlands bedeuten!