(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.
„Begrüßenswerter Weise hat die Länderkammer mögliche Belastungen für Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) erkannt und um entsprechende Prüfung durch die Bundesregierung gebeten“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Die bereits jetzt zu beobachtende Abwälzung von Pflichten auf den KMU-Bereich hätte aber noch stärker adressiert werden müssen. Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, um auf die Verantwortung der großen Unternehmen in der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Menschenrechte, Natur- und Umweltschutz sind schützenswerte Güter, bei denen kein Wettbewerbsvorteil zu erzielen sei. Es könne aber nicht angehen, dass größere Wirtschafts- und Handelsunternehmen ihre Sorgfaltspflichten auf ihre Zulieferer und Handelspartner abwälzten, so Fleischer. Gärtnerische Erzeugerbetriebe stehen hierbei mitten in der Kette zwischen Zulieferern und Abnehmern. Eine weitere Schaffung außergesetzlicher Zusatzstandards gelte es dringend zu verhindern und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dahingehend nachzuschärfen.
Hintergrund: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt ab 2023 alle unmittelbaren Zulieferer auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu überprüfen. Das gilt zunächst für alle Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten – ab 2024 ab mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetz stellt KMU als Zulieferer vor Herausforderungen. Bereits seit Längerem lassen sich größere Unternehmen vertraglich auch von kleineren Partnern zusichern, dass Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Menschenrechte und des Umweltschutzes eingehalten werden. Somit ist zu erwarten, dass die notwendige Datenbeschaffung in der Lieferkette an die kleineren Zulieferer weitergereicht wird, um das LkSG erfüllen zu können.
Fairtrade Deutschland will mit dem Jahresthema 2026 „Fairness for Farmers – From fields to future“ gezielt darauf aufmerksam machen, dass Fairness dort beginnt, wo Millionen von Menschen täglich arbeiten: auf den Feldern.
Die Früchte der als ‘Indianerbanane“ oder Pawpaw bekannten Asimina triloba erinnern geschmacklich an Mango und Banane und haben eine sehr cremige Konsistenz. Ihre Vitamine und Mineralstoffe sind zahlreich.
Im Wirtschaftsjahr 2024/25 wurden in der Bundesrepublik Deutschland pro Person rund 5,8 kg frische und verarbeitete Schalenfrüchte wie Erdnüsse, Mandeln oder Haselnüsse konsumiert, wie die Zahlen des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) zeigen.
Das Assoziierungsabkommen der EU mit Marokko trifft auf massiven Widerstand der Europäischen Branchenvertreter. Zahlreiche Verbände schlagen Alarm. Grund ist die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Überarbeitung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko...
Laut einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Rabobank wurde in Australien mit der großflächigen Neuanpflanzung von Mandelplantagen begonnen, um die steigende lokale und globale Nachfrage nach der beliebten Nuss zu befriedigen.
Die Ernte der ersten griechischen Erdbeeren in der Region Ilia verläuft derzeit außerordentlich gut. Die Exporte werden zudem weder durch die Traktorblockaden, die sich über ganz Griechenland ausgebreitet haben, noch durch die Zollstellen an den nördlichen Grenzen des Landes behindert, da andere Exportwege genutzt werden.
Nach einem Bericht von Agrar-Europe (AgE) zeigen sich die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten offen für einen weiteren Aufschub der neuen Aufzeichnungspflichten bei Pflanzenschutzanwendungen.
Der Thüringische Agrarstaatssekretär Marcus Malsch sieht Vietnam als künftigen „Premiumpartner“ Thüringens bei Fachkräftegewinnung und Technologietransfer in der Landwirtschaft.
Mit der Freiwilligen QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) hat QS eine branchenweite Lösung für die gesamte Wertschöpfungskette von Obst, Gemüse und Kartoffeln geschaffen.