(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.
„Begrüßenswerter Weise hat die Länderkammer mögliche Belastungen für Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) erkannt und um entsprechende Prüfung durch die Bundesregierung gebeten“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Die bereits jetzt zu beobachtende Abwälzung von Pflichten auf den KMU-Bereich hätte aber noch stärker adressiert werden müssen. Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, um auf die Verantwortung der großen Unternehmen in der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Menschenrechte, Natur- und Umweltschutz sind schützenswerte Güter, bei denen kein Wettbewerbsvorteil zu erzielen sei. Es könne aber nicht angehen, dass größere Wirtschafts- und Handelsunternehmen ihre Sorgfaltspflichten auf ihre Zulieferer und Handelspartner abwälzten, so Fleischer. Gärtnerische Erzeugerbetriebe stehen hierbei mitten in der Kette zwischen Zulieferern und Abnehmern. Eine weitere Schaffung außergesetzlicher Zusatzstandards gelte es dringend zu verhindern und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dahingehend nachzuschärfen.
Hintergrund: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt ab 2023 alle unmittelbaren Zulieferer auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu überprüfen. Das gilt zunächst für alle Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten – ab 2024 ab mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetz stellt KMU als Zulieferer vor Herausforderungen. Bereits seit Längerem lassen sich größere Unternehmen vertraglich auch von kleineren Partnern zusichern, dass Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Menschenrechte und des Umweltschutzes eingehalten werden. Somit ist zu erwarten, dass die notwendige Datenbeschaffung in der Lieferkette an die kleineren Zulieferer weitergereicht wird, um das LkSG erfüllen zu können.
Ursula von der Leyen hatte versprochen, in den ersten 100 Tagen ihrer neuen Amtszeit als EU-Kommissionspräsidentin eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung zu präsentieren. Am 04. September 2024 hat sie nun in Brüssel die Ergebnisse des von ihr ins Leben gerufene Expertendialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU vorgestellt. Empfohlen wird einen deutlichen Umbau der EU-Agrarpolitik.
Die mentale Gesundheit erhalten und stärken – hierzu bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihren Versicherten Online-Gesundheitstrainings an.
Die spanische Landwirtschaftsorganisation UAGA berichtet, dass Obsterzeuger unzufrieden mit den niedrigen Preisen sind, die sie für frühe Sorten von Pfirsichen, Nektarinen und Plattpfirsichen erhalten, berichtet RevistaMercados.com.
Mit nur einem Häkchen können sich QS-Systempartner zukünftig in der Datenbank des QS-Systems zur Überprüfung für die neue Herkunftskennzeichnung der ZKHL anmelden, die dann im Rahmen eines regulären Audits durchgeführt wird.
Der Tier- und Pflanzengesundheitsinspektionsdienst (APHIS) des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) und das kalifornische Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (CDFA) gaben Ende August bekannt, dass sie nach einem Jahr harter Arbeit alle invasiven Fruchtfliegenpopulationen im Bundesstaat erfolgreich ausgerottet haben.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützen Frauen in der Grünen Branche mit einem neuen Coaching-Programm.
Wenn ein Wort das andere gibt, wird aus einem harmlosen Disput leicht ein explosiver Streit. Ein Deeskalationstraining kann helfen, solche Momente rechtzeitig zu entschärfen. „In der Saison unterstützen uns in unserem Familienbetrieb Saisonarbeitskräfte. Die Kommunikation innerhalb des Betriebes, auch mit den Beschäftigten und Kunden, ist nicht immer einfach.
Nach vorsichtigen Schätzungen (inoffizielle Prognose) wird in Polen in diesem Jahr im Vergleich zur Ernte des letzten Jahres fast ein Drittel weniger Äpfel angebaut, was rund 3 Millionen Tonnen bedeuten würde. Es war eine sehr schwierige Zeit für alle polnischen Obsterzeuger, die auf jede erdenkliche Weise versucht hatten, die Frostschäden zu minimieren.
Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit bietet Betroffenen einen umfassenden Schutz und vielfältige Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Nun hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat (ÄSVB) empfohlen, das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.
Nach Informationen von Freshuelva (Verband der Erdbeerproduzenten und –exporteure von Huelva) wurde die Erdbeersaison 2023/24 mit einer Produktion von 221.412 t beendet. Das ist ein Rückgang von 9 % gegenüber dem Vorjahr.