(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.
„Begrüßenswerter Weise hat die Länderkammer mögliche Belastungen für Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) erkannt und um entsprechende Prüfung durch die Bundesregierung gebeten“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Die bereits jetzt zu beobachtende Abwälzung von Pflichten auf den KMU-Bereich hätte aber noch stärker adressiert werden müssen. Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, um auf die Verantwortung der großen Unternehmen in der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Menschenrechte, Natur- und Umweltschutz sind schützenswerte Güter, bei denen kein Wettbewerbsvorteil zu erzielen sei. Es könne aber nicht angehen, dass größere Wirtschafts- und Handelsunternehmen ihre Sorgfaltspflichten auf ihre Zulieferer und Handelspartner abwälzten, so Fleischer. Gärtnerische Erzeugerbetriebe stehen hierbei mitten in der Kette zwischen Zulieferern und Abnehmern. Eine weitere Schaffung außergesetzlicher Zusatzstandards gelte es dringend zu verhindern und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dahingehend nachzuschärfen.
Hintergrund: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt ab 2023 alle unmittelbaren Zulieferer auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu überprüfen. Das gilt zunächst für alle Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten – ab 2024 ab mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetz stellt KMU als Zulieferer vor Herausforderungen. Bereits seit Längerem lassen sich größere Unternehmen vertraglich auch von kleineren Partnern zusichern, dass Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Menschenrechte und des Umweltschutzes eingehalten werden. Somit ist zu erwarten, dass die notwendige Datenbeschaffung in der Lieferkette an die kleineren Zulieferer weitergereicht wird, um das LkSG erfüllen zu können.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ genehmigt.
Der Einsatz der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) in der Landwirtschaft ist eine innovative Antwort auf die Probleme unserer Zeit. Das Potenzial dieser Technologie kann jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn die Betriebe auch bereit sind, sie einzusetzen.
Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Forschungsprojekt »Smarte Automatisierungssysteme und -services für den Obstanbau an der Niederelbe« (=SAMSON) wurde nun offiziell gestartet.
Mit Sorge nimmt der Berufsstand die neuen Ausbildungszahlen im Gartenbau zur Kenntnis. Laut BiBB-Auswertung ging die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge mit Stichtag 30. September 2022 um 13,1 % zurück.
Auf Basis einer Pressemeldung des „Umweltinstituts München“ haben kürzlich die Süddeutsche Zeitung, der Bayerische Rundfunk und der (neue) Tagesschau-Podcast „11 KM“ die Apfelproduktion an den Pranger gestellt.