(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.
„Begrüßenswerter Weise hat die Länderkammer mögliche Belastungen für Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) erkannt und um entsprechende Prüfung durch die Bundesregierung gebeten“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Die bereits jetzt zu beobachtende Abwälzung von Pflichten auf den KMU-Bereich hätte aber noch stärker adressiert werden müssen. Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, um auf die Verantwortung der großen Unternehmen in der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Menschenrechte, Natur- und Umweltschutz sind schützenswerte Güter, bei denen kein Wettbewerbsvorteil zu erzielen sei. Es könne aber nicht angehen, dass größere Wirtschafts- und Handelsunternehmen ihre Sorgfaltspflichten auf ihre Zulieferer und Handelspartner abwälzten, so Fleischer. Gärtnerische Erzeugerbetriebe stehen hierbei mitten in der Kette zwischen Zulieferern und Abnehmern. Eine weitere Schaffung außergesetzlicher Zusatzstandards gelte es dringend zu verhindern und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dahingehend nachzuschärfen.
Hintergrund: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt ab 2023 alle unmittelbaren Zulieferer auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu überprüfen. Das gilt zunächst für alle Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten – ab 2024 ab mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetz stellt KMU als Zulieferer vor Herausforderungen. Bereits seit Längerem lassen sich größere Unternehmen vertraglich auch von kleineren Partnern zusichern, dass Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Menschenrechte und des Umweltschutzes eingehalten werden. Somit ist zu erwarten, dass die notwendige Datenbeschaffung in der Lieferkette an die kleineren Zulieferer weitergereicht wird, um das LkSG erfüllen zu können.
Martin Hahn MdL, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg bezieht Position zu Mindestlohn, Saisonarbeitskräften und weiteren drängenden Themen des Obstbaus.
Die deutsche Kirschernte läuft auf Hochtouren. Dabei befinden sich die Preise im indirekten Absatz auf einem extrem niedrigen und für Erzeuger ruinösem Niveau.
Wie können wir gartenbauliche Kulturen nachhaltig anbauen und dabei Wasser und Nährstoffe effizient nutzen? Wie kann man mit innovativen Anbaumethoden dem Klimawandel begegnen und gleichzeitig die Produktivität steigern?
Die EU-Kommission hat kürzlich entschieden, wie die 540 Mio. Euro aus der Agrarreserve zur Abfederung der aktuellen Preiskrise bei Düngemitteln auf die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen.
Die neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Agrarbranche mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Spielregeln, die besonders die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation von Verpackungen betreffen.
Der Obstbau gehört naturgemäß zu den Kulturen, die in besonderem Maße von der Witterung abhängig sind. Umso härter trifft uns der Klimawandel. Wetterextreme treten häufiger auf, erreichen neue Intensitäten und treffen unsere Kulturen in immer empfindlicheren Entwicklungsstadien. Gleichzeitig verändern sich die Betriebe.
Das Alte Land wurde in diesem Jahr bereits dreimal von schweren Hagelunwettern getroffen. Nach den Schadentagen am 4. Juni, 9. Juni und zuletzt am 1. Juli ziehen die Vereinigte Hagel und die Fachverbände des Obstbaus eine ernüchternde Zwischenbilanz. Die Schäden im größten zusammenhängenden Obstanbaugebiet Deutschlands werden inzwischen auf mehr als 30 Millionen Euro geschätzt.
Was vor über 30 Jahren als Antwort auf ansteigende Anforderungen in der Versicherungslandschaft begann, ist heute ein bewährtes Erfolgsmodell. Seit 1995 bündeln die Gartenbau-Versicherung VVaG und die Vereinigte Hagelversicherung VVaG in dieser strategischen Partnerschaft ihre Kompetenzen – und setzen dabei konsequent auf das Prinzip: gemeinsam stark, individuell spezialisiert.
Das Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen in Braunschweig führt noch bis zum 15. Juli 2026 eine wissenschaftliche Umfrage unter Landwirten durch.
Die Türkei produziert jährlich etwa 700.000 Tonnen Kirschen und ist damit der weltweit größte Kirschenproduzent. Die Exportmengen liegen in der Regel zwischen 60.000 und 70.000 Tonnen.
Spaniens Exporte von Beeren beliefen sich 2025 auf insgesamt 426.527 Tonnen und erreichten einen Wert von 2,114 Milliarden EUR. Damit festigen die spanischen Erzeuger ihre Bedeutung auf dem Exportmarkt.