(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.
„Begrüßenswerter Weise hat die Länderkammer mögliche Belastungen für Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) erkannt und um entsprechende Prüfung durch die Bundesregierung gebeten“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Die bereits jetzt zu beobachtende Abwälzung von Pflichten auf den KMU-Bereich hätte aber noch stärker adressiert werden müssen. Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, um auf die Verantwortung der großen Unternehmen in der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Menschenrechte, Natur- und Umweltschutz sind schützenswerte Güter, bei denen kein Wettbewerbsvorteil zu erzielen sei. Es könne aber nicht angehen, dass größere Wirtschafts- und Handelsunternehmen ihre Sorgfaltspflichten auf ihre Zulieferer und Handelspartner abwälzten, so Fleischer. Gärtnerische Erzeugerbetriebe stehen hierbei mitten in der Kette zwischen Zulieferern und Abnehmern. Eine weitere Schaffung außergesetzlicher Zusatzstandards gelte es dringend zu verhindern und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dahingehend nachzuschärfen.
Hintergrund: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt ab 2023 alle unmittelbaren Zulieferer auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu überprüfen. Das gilt zunächst für alle Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten – ab 2024 ab mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetz stellt KMU als Zulieferer vor Herausforderungen. Bereits seit Längerem lassen sich größere Unternehmen vertraglich auch von kleineren Partnern zusichern, dass Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Menschenrechte und des Umweltschutzes eingehalten werden. Somit ist zu erwarten, dass die notwendige Datenbeschaffung in der Lieferkette an die kleineren Zulieferer weitergereicht wird, um das LkSG erfüllen zu können.
Das italienischen Züchtungskonsortium CIV (Consorzio Italiano Vivaisti) hat es sich auf die Fahne geschrieben, den Erzeugern innovative Lösungen zu bieten, die Wirtschaftlichkeit und höchste Qualitätsstandards verbinden.
Im Rahmen der Grünen Woche übergibt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, heute Förderbescheide für neue Experimentierfelder zur Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz (KI) in der Landwirtschaft sowie für das Projekt "Smart Farming" des Deutschen Instituts für Normung (DIN).
Der Superfood-Hype verändert den Obstkonsum in Deutschland fundamental. Dies geht aus aktuellen Zahlen des BMEL hervor. So lag der Pro-Kopf-Verbrauch von Obst 2024/2025 bei nur noch 69 kg.
Die OvB vermarktet als größter Bio-Obst-Vermarkter Süddeutschlands das Obst von über 40 Erzeugerfamilien. Der Anteil schorfresistenter Sorten ist hier außergewöhnlich hoch. Der steigende Bedarf an Bio-Produkten wurde frühzeitig gemeinsam mit Handelspartnern „Der Erfolg im Bio-Obstbau ist immer ein gemeinsames Werk“, sagt Bundespreisträger Glocker.
Die EU plant ein Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg. Noch bis zum 30. Januar findet eine EU-Umfrage zu diesem geplanten Verbot statt.
Friedrichshafen – Was gibt’s Neues in den BereichenErwerbsobstbau, Agrartechnik und dem Brennerwesen? Die Fruchtwelt Bodensee bietet vom 20. bis 22. Februar 2026 in der Messe Friedrichshafen eine in-ternationale Plattform. Rund 350 ausstellende Unternehmen zeigen ihre aktuellen Produkte und Dienstleistungen, Sonderflä-chen konzentrieren sich auf Hofläden, Forschung und Entwicklung, den Bildungsbereich sowie Start-up-Unternehmen.
Mercosur-Staaten sind die Mitglieder des südamerikanischen Handelsblocks, aktuell Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Bolivien. Sie haben 1991 eine Zollunion gegründet mit dem Ziel eines freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs.
Lebensmittel in Deutschland enthalten nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. Dies zeigt die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2024“.
Bundesumweltminister Carsten Schneider eröffnete am 13. Januar 2026 gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer den diesjährigen BMUKN-Agrarkongress im Vorfeld der Grünen Woche. Im Mittelpunkt stand die künftige Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik, deren Bedeutung für die ländlichen Räume und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Die französische Regierung plant, den Import von Lebensmitteln auszusetzen, die Rückstände von in der Europäischen Union verbotenen phytosanitären Substanzen enthalten, darunter Die Wirkstoffe Mancozeb, Glufosinat, Thiophanat-Methyl und Carbendazim.