In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat. In den neuen Ländern beträgt der entsprechende Monatsbeitrag im kommenden Jahr 279 Euro (Vorjahr: 260 Euro).
Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt hingegen die Hälfte des Unternehmerbeitrags. Ursächlich für die Erhöhung des einheitlichen Beitrags in der AdL ist die gesetzlich vorgegebene Kopplung an das voraussichtliche Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung.
Dieses Durchschnittsentgelt trifft eine Aussage über die zu erwartende allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland und ist im Vorjahresvergleich deutlich gestiegen. Für den Beitrag in den neuen Bundesländern kommt hinzu, dass die bis 30. Juni 2024 abzuschließende Angleichung an den Beitrag in den alten Bundesländern zusätzliche Anpassungsschritte erforderlich macht. Die Landwirtschaftliche Alterskasse hat dagegen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.
Wer der Landwirtschaftlichen Alterskasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, stellt sicher, dass sein Beitrag rechtzeitig und in korrekter Höhe eingeht. Weitere Informationen zu Versicherung und Beitrag stehen auf der Internetseite der SVLFG unter: www.svlfg.de/alterskasse-versicherung-beitraege
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.