In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat. In den neuen Ländern beträgt der entsprechende Monatsbeitrag im kommenden Jahr 279 Euro (Vorjahr: 260 Euro).
Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt hingegen die Hälfte des Unternehmerbeitrags. Ursächlich für die Erhöhung des einheitlichen Beitrags in der AdL ist die gesetzlich vorgegebene Kopplung an das voraussichtliche Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung.
Dieses Durchschnittsentgelt trifft eine Aussage über die zu erwartende allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland und ist im Vorjahresvergleich deutlich gestiegen. Für den Beitrag in den neuen Bundesländern kommt hinzu, dass die bis 30. Juni 2024 abzuschließende Angleichung an den Beitrag in den alten Bundesländern zusätzliche Anpassungsschritte erforderlich macht. Die Landwirtschaftliche Alterskasse hat dagegen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.
Wer der Landwirtschaftlichen Alterskasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, stellt sicher, dass sein Beitrag rechtzeitig und in korrekter Höhe eingeht. Weitere Informationen zu Versicherung und Beitrag stehen auf der Internetseite der SVLFG unter: www.svlfg.de/alterskasse-versicherung-beitraege
Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.
Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Johannes Bliestle ist neuer ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 den 57-jährigen Geschäftsführer der Reichenau Gemüse eG einstimmig gewählt.
Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin für Obst, im Gespräch mit Verbandsvertretern des Landesverbandes Obstbau Westfalen-Lippe auf dem Obstanbaubetrieb Drees in Coesfeld-Lette.
Die in der Diskussion immer wieder aufflammende Corona-Pandemie und insbesondere der Krieg in der Ukraine, mit seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit letztlich auf das Konsumverhalten, verunsichern die Obstbranche massiv.