Ergebnisse einer Studie zum Vergleich bestehender Standards zur CO2-Bilanzierung auf Erzeugerbetrieben zeigen, dass insbesondere der "Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen" (BEK) die vom QS-Fachbeirat Obst, Gemüse, Kartoffeln definierten Rahmenbedingungen für eine Branchenlösung erfüllt.
QS hatte Prof. Dr. Moritz Wagner von der Hochschule Geisenheim mit dieser Studie beauftragt. Der Fachmann für nachhaltigen Ressourceneinsatz und Stoffstromanalysen von Sonderkulturen analysierte die wesentlichen Bilanzierungsstandards hinsichtlich der Erfüllung der bestehenden Markterfordernisse und regulatorischen Vorgaben (CSRD, GHG Protocol, SFDR, SBTi) sowie deren Praktikabilität und Anwendbarkeit. Im nächsten Schritt ist ein Praxistest vorgesehen, um die Anwendbarkeit der BEK-Methodenbeschreibung für erste Produkte auf Betriebsebene zu überprüfen. Da eine international vergleichbare Berechnungsmethode ebenfalls maßgeblich ist, steht QS auch mit Freshfel Europe sowie der Universität Wageningen im engen Kontakt. Beide sind an der Entwicklung des internationalen Standards FreshProducePEFCR zur Berechnung von Umweltfußabdrücken beteiligt. Eine internationale Expertengruppe, die Praktiker aller Stufen einbezieht, wird QS bei der weiteren Entwicklung der Branchenlösung beraten.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.
Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Anbauer auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt...
Die Ausbildungszahlen waren im Obstbau noch nie so niedrig wie in diesem Jahr. Gleichzeitig braucht der deutsche Obstbau dringend Fachkräfte. Wir alle müssen deshalb verstärkt für eine Ausbildung in Obstbaubetrieb werben...
Nach der diesjährigen Sozialwahl hat sich die neue Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am 11. Oktober in Kassel konstituiert und den neuen Vorstand gewählt.