Ergebnisse einer Studie zum Vergleich bestehender Standards zur CO2-Bilanzierung auf Erzeugerbetrieben zeigen, dass insbesondere der "Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen" (BEK) die vom QS-Fachbeirat Obst, Gemüse, Kartoffeln definierten Rahmenbedingungen für eine Branchenlösung erfüllt.
QS hatte Prof. Dr. Moritz Wagner von der Hochschule Geisenheim mit dieser Studie beauftragt. Der Fachmann für nachhaltigen Ressourceneinsatz und Stoffstromanalysen von Sonderkulturen analysierte die wesentlichen Bilanzierungsstandards hinsichtlich der Erfüllung der bestehenden Markterfordernisse und regulatorischen Vorgaben (CSRD, GHG Protocol, SFDR, SBTi) sowie deren Praktikabilität und Anwendbarkeit. Im nächsten Schritt ist ein Praxistest vorgesehen, um die Anwendbarkeit der BEK-Methodenbeschreibung für erste Produkte auf Betriebsebene zu überprüfen. Da eine international vergleichbare Berechnungsmethode ebenfalls maßgeblich ist, steht QS auch mit Freshfel Europe sowie der Universität Wageningen im engen Kontakt. Beide sind an der Entwicklung des internationalen Standards FreshProducePEFCR zur Berechnung von Umweltfußabdrücken beteiligt. Eine internationale Expertengruppe, die Praktiker aller Stufen einbezieht, wird QS bei der weiteren Entwicklung der Branchenlösung beraten.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.
Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland auf einer Anbaufläche von 9 200 ha rund 37.000 t Strauchbeeren geerntet. Auch wenn die Anbaufläche damit gegenüber dem Vorjahr nur um 1 % abgenommen hat, ging die Erntemenge trotzdem um 10,6 % zurück.