„Kleinbeihilfe Agrar“: 35 Millionen Euro ausgezahlt

BLE
1923

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ genehmigt. Damit leistet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine rasche finanzielle Unterstützung der heimischen Betriebe von rund 35 Millionen Euro.

Für insgesamt 14.552 antragsberechtigte Unternehmen hatte das BMEL rund 44 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 8.202 Betriebe (56,4 %) beantragten schließlich bei der BLE die „Kleinbeihilfe Agrar“; 73 Anträge lehnte die Bundesanstalt aufgrund von Korrekturmeldungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab. Somit wurden rund 80 % der bereitgestellten Mittel ausgeschöpft.

Die Anträge und Auszahlungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:

Bundesland

Bewilligte Anträge

Auszahlung (in Euro)

Baden-Württemberg

983

1.837.391

Bayern

802

2.556.338

Berlin

3

3.417

Brandenburg

134

818.015

Bremen

0

0

Hamburg

61

116.770

Hessen

187

428.084

Mecklenburg-Vorpommern

111

869.520

Niedersachsen

2.566

15.922.810

Nordrhein-Westfalen

1.995

8.374.578

Rheinland-Pfalz

548

595.272

Saarland

14

12.370

Sachsen

133

398.855

Sachsen-Anhalt

136

1.134.950

Schleswig-Holstein

382

1.616.129

Thüringen

74

468.871

Summe

8.129

35.153.370

 

Auf die einzelnen Betriebszweige bezogen ergeben sich folgende Anträge und Auszahlungen:

Sektor

Anträge pro Sektor*

Betrag (in Euro)

Energieintensiver Obst- und Gemüsebau (mit geschützter Produktion)

872

2.779.003

Freilandobst- und -Gemüsebau

1.143

1.544.100

Obstbau (Obstbau mit mech. Unterstützung, Baumobst, Beerenobst)

981

637.181

Weinbau

876

423.912

Hopfen

26

39.733

Hühnermast

829

10.575.483

Putenmast

256

2.220.011

Entenmast

109

214.901

Gänsemast

91

14.016

Schweinemast

3.253

4.758.897

Ferkelaufzucht

1.290

425.845

Sauenhaltung

1.050

11.520.288

Summe

10.776

35.153.370

* Da Betriebe in mehreren Sektoren tätig sein können und somit förderfähig waren, sind Mehrfachzuordnungen möglich. Folglich weicht die Zahl der bewilligten Anträge (8.129) von denen der Anträge pro Sektor (10.776) ab.

 

Wer hat die Beihilfe bekommen?

Beihilfeberechtigt waren Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die SVLFG für die selbigen Agrarsektoren erhalten hatten. Die Kleinbeihilfe betrug unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15.000 Euro.

Von der Kleinbeihilfe profitierten vor allem die Sektoren: Sauenhaltung, Hühner- und Schweinemast sowie energieintensiver Obst- und Gemüsebau.

Damit landwirtschaftliche Unternehmen die „Kleinbeihilfe Agrar“ zügig erhalten konnten, hatte die BLE alle berechtigten Betriebe angeschrieben. Das Antragsverfahren fand ausschließlich elektronisch vom 01. bis 31. Oktober 2022 statt. Alle bewilligten Anträge wurden fristgerecht bis Ende 2022 ausgezahlt.

Hintergrund

Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat zu großen und unerwarteten Preisanstiegen bei Energie, Futter- und Düngemitteln geführt. Um die deutsche Landwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten, gewährte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Unternehmen der Landwirtschaft aus besonders betroffenen Sektoren zur raschen Unterstützung kurzfristige Kleinbeihilfen.

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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