Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ genehmigt. Damit leistet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine rasche finanzielle Unterstützung der heimischen Betriebe von rund 35 Millionen Euro.
Für insgesamt 14.552 antragsberechtigte Unternehmen hatte das BMEL rund 44 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 8.202 Betriebe (56,4 %) beantragten schließlich bei der BLE die „Kleinbeihilfe Agrar“; 73 Anträge lehnte die Bundesanstalt aufgrund von Korrekturmeldungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab. Somit wurden rund 80 % der bereitgestellten Mittel ausgeschöpft.
Die Anträge und Auszahlungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:
Bundesland
Bewilligte Anträge
Auszahlung (in Euro)
Baden-Württemberg
983
1.837.391
Bayern
802
2.556.338
Berlin
3
3.417
Brandenburg
134
818.015
Bremen
0
0
Hamburg
61
116.770
Hessen
187
428.084
Mecklenburg-Vorpommern
111
869.520
Niedersachsen
2.566
15.922.810
Nordrhein-Westfalen
1.995
8.374.578
Rheinland-Pfalz
548
595.272
Saarland
14
12.370
Sachsen
133
398.855
Sachsen-Anhalt
136
1.134.950
Schleswig-Holstein
382
1.616.129
Thüringen
74
468.871
Summe
8.129
35.153.370
Auf die einzelnen Betriebszweige bezogen ergeben sich folgende Anträge und Auszahlungen:
Sektor
Anträge pro Sektor*
Betrag (in Euro)
Energieintensiver Obst- und Gemüsebau (mit geschützter Produktion)
872
2.779.003
Freilandobst- und -Gemüsebau
1.143
1.544.100
Obstbau (Obstbau mit mech. Unterstützung, Baumobst, Beerenobst)
981
637.181
Weinbau
876
423.912
Hopfen
26
39.733
Hühnermast
829
10.575.483
Putenmast
256
2.220.011
Entenmast
109
214.901
Gänsemast
91
14.016
Schweinemast
3.253
4.758.897
Ferkelaufzucht
1.290
425.845
Sauenhaltung
1.050
11.520.288
Summe
10.776
35.153.370
* Da Betriebe in mehreren Sektoren tätig sein können und somit förderfähig waren, sind Mehrfachzuordnungen möglich. Folglich weicht die Zahl der bewilligten Anträge (8.129) von denen der Anträge pro Sektor (10.776) ab.
Wer hat die Beihilfe bekommen?
Beihilfeberechtigt waren Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die SVLFG für die selbigen Agrarsektoren erhalten hatten. Die Kleinbeihilfe betrug unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15.000 Euro.
Von der Kleinbeihilfe profitierten vor allem die Sektoren: Sauenhaltung, Hühner- und Schweinemast sowie energieintensiver Obst- und Gemüsebau.
Damit landwirtschaftliche Unternehmen die „Kleinbeihilfe Agrar“ zügig erhalten konnten, hatte die BLE alle berechtigten Betriebe angeschrieben. Das Antragsverfahren fand ausschließlich elektronisch vom 01. bis 31. Oktober 2022 statt. Alle bewilligten Anträge wurden fristgerecht bis Ende 2022 ausgezahlt.
Hintergrund
Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat zu großen und unerwarteten Preisanstiegen bei Energie, Futter- und Düngemitteln geführt. Um die deutsche Landwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten, gewährte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Unternehmen der Landwirtschaft aus besonders betroffenen Sektoren zur raschen Unterstützung kurzfristige Kleinbeihilfen.
Über den Autor
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
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