Japankäfer-Funde in Deutschland 2026 – ein Überblick

Japankäfer am Flughafen Hannover stammen offensichtlich aus dem Frachtverkehr

Fachgruppe OBSTBAU
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Seit den ersten beiden Funden im Juli sind am Flughafen Hannover dieses Jahr noch neun weitere Japankäfer in Lockstofffallen gefangen worden. Sie sind wahrscheinlich als „blinde Passagiere“ an Bord von Frachtflugzeugen von Norditalien nach Niedersachsen gekommen. Damit summiere sich die Zahl der in diesem Jahr gefangenen Tiere bislang auf elf Exemplare, teilte der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Anfang September mit.
Gemäß den Vorgaben des Notfallplans zur Bekämpfung des Japankäfers hatte der Pflanzenschutzdienst das Fallenmonitoring am Flughafen Hannover nach den ersten Funden im Juli intensiviert: Es wurden zusätzliche Lockstofffallen im Umkreis von einem Kilometer um den Erstfundort – dem Cargobereich des Flughafens – installiert und diese mehrmals pro Woche kontrolliert. Im Zuge des intensivierten Monitorings wurden im August 2026 neun weitere Japankäfer gefangen.

Im Fokus: Frachtflüge aus Norditalien
Die PSD-Mitarbeiter haben in der Umgebung der fängigen Fallen typische Wirtspflanzen des Japankäfers auf Schadsymptome untersucht. Diese visuellen Kontrollen der Grünanlagen am Flughafen Hannover ergaben bisher keinerlei Hinweise auf eine etablierte Population.
Der Pflanzenschutzdienst geht daher weiterhin davon aus, dass die gefangenen Japankäfer nach und nach als „blinde Passagiere“ mit Flugzeugen aus einem Befallsgebiet eingeschleppt wurden. Die Recherchen haben ergeben, dass in der Nähe des Erstfundes und weiterer Fallen regelmäßig Frachtflugzeuge aus Mailand entladen werden. In Norditalien rund um Mailand befindet sich das Hauptbefallsgebiet für den Japankäfer in Europa.

Flughafen wird weiterhin überwacht
Die Funde des Japankäfers am Flughafen Hannover zeigen das hohe Risiko einer Einschleppung des Japankäfers mit dem Waren- und Personenverkehr aus Befallsländern. Der Pflanzenschutzdienst wird den Flughafen Hannover in den nächsten Jahren daher weiter intensiv überwachen. Erst wenn sich dabei Hinweise auf eine etablierte Population des Japankäfers ergeben sollten, müssten weitere Maßnahmen zur Bekämpfung eingeleitet werden, etwa das Ausbringen von Fadenwürmern gegen die im Boden lebenden Larven.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist außerdem darauf hin, dass Fracht und Gepäck aus Befallsgebieten möglichst gründlich auf „blinde Passagiere“ untersucht werden sollten.

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

 

Japankäfer bei Lindau: erste Quarantänezone in Bayern ausgewiesen
Nachdem der Japankäfer in den Lindauer Gemeinden Sigmarszell und Weißensberg mehrfach nachgewiesen wurde, wurde dort zum 4. September 2026 eine Quarantänezone ausgewiesen. Die Gebietsgrenzen und die geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des invasiven Schädlings sowie zur Vermeidung seiner weiteren Ausbreitung und Verschleppung wurden in einer Allgemeinverfügung festgelegt.
Der Gebietsausweisung erfolgt dabei aufgrund vermehrter Käferfänge Mitte Juli in den aufgehängten Pheromonfallen. Mit zusätzlichen Fallen und Sichtkontrollen wurde zudem untersucht, wie weit sich der Japankäfer bereits ausgebreitet hat. Insgesamt wurden in den betroffenen Gemeinden seit Beginn der diesjährigen Flugzeit bereits 60 Japankäfer, darunter 51 männliche und 9 weibliche Tiere, nachgewiesen.
Die Quarantänezone besteht aus einer Befallszone, die ein Gebiet mit einem Kilometer Radius um die fängigen Fallen umfasst. Daran schließt sich eine fünf Kilometer breite Pufferzone an. Alle Informationen können im bayerischen Notfallplan zur Bekämpfung des Japankäfers sowie im Aktionsplan nachgeschaut werden.

Maßnahmen innerhalb der Quarantänezone
Innerhalb der Befallszone gelten besondere Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings und zur Vermeidung seiner weiteren Ausbreitung. So dürfen dort Rasen- und Grasflächen während der Flugzeit des Käfers (1. Juni bis 30. September) nicht bewässert werden. Im gleichen Zeitraum dürfen Pflanzmaterial (z.B. Baumschulware, Jungpflanzen) sowie Pflanzenreste (z. B. Grün-, Strauch- und Baumschnitt) nicht aus der Befallszone verbracht werden.
Pflanzenreste können kostenlos an öffentlichen Sammelstellen innerhalb der Befallszone abgegeben werden.
Für Boden gelten ganzjährig Vorgaben: Oberboden bis 30 Zentimeter Tiefe, Kompost und Kultursubstrat dürfen grundsätzlich nicht aus der Befallszone herausgebracht werden. Allerdings gibt es hier für bestimmte Flächen, Kulturen, Materialien und Verbringungswege Ausnahmen.
Natürlich wird die Überwachung des Japankäfers im gesamten Gebiet fortgeführt. Fachleute der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kontrollieren das Fallennetz und untersuchen Wirtspflanzen auf Befallsmerkmale. Grundstückseigentümer sowie landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe werden gebeten, die Maßnahmen zu unterstützen und den Fachleuten bei notwendigen Kontrollen Zugang zu den betroffenen Flächen zu ermöglichen.

Neue Meldeplattform in Bayern
Die LfL bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn möglichst einfangen und den Fund mit einem Foto und Angaben zum Fundort melden. Dafür steht ab sofort die neue Japankäfer-Meldeplattform der LfL zur Verfügung, über die Funde einfach und direkt übermittelt werden können.
Alle Informationen zur Quarantänezone, zur Allgemeinverfügung und zum Japankäfer sind unter www.LfL.bayern.de/japankaefer verfügbar.

Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

 

Japankäferfunde im Raum Lindau: Quarantänezone betrifft auch Baden-Württemberg
Teile der Pufferzone liegen in den Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis. Der Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidium Tübingen überwacht die Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg auf Japankäfer mit 22 Lockstofffallen. Die Landkreise werden Anfang Oktober jeweils eine Allgemeinverfügung erlassen, in welcher die betroffenen Gemeinden und die in der Pufferzone notwendigen Maßnahmen veröffentlicht werden.

Im August wurden zwei Japankäfer in einer Falle an der Rastanlage Humbrechts bei Wangen im Allgäu gefangen. Einzelne Käferfunde bedeuten jedoch nicht, dass sich der Japankäfer schon dauerhaft angesiedelt hat. Zur Einordnung der Funde wurden im Umfeld zusätzliche Fallen installiert. Da keine weiteren Käfer gefangen wurden, geht das LTZ Augustenberg davon aus, dass diese beiden Käfer als blinde Passagiere mit dem Reise- oder Güterverkehr aus den Befallsgebieten südlich der Alpen verschleppt wurden.

Quelle: LTZ Augustenberg

Über den Autor

Quellen: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und LTZ Augustenberg

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