Die italienische Regierung will die Vorschriften für die Beschäftigung von Saisonarbeitern aus Drittstaaten überarbeiten. Das Kabinett hat am 2. Oktober eine Anpassung der derzeit geltenden Vorschriften beschlossen.
Neben der Tourismusbranche ist vor allem die Landwirtschaft von den Neuerungen betroffen. So ist u.a. vorgesehen, diesbezügliche Verwaltungsakte vollständig digital durchzuführen, um jeden Schritt nachvollziehen zu können. Ebenso müssen künftig die Arbeitsvisa ebenso wie sämtliche Anträge und Bestätigungen der Unternehmen digital vorliegen.
Die Arbeitgeber werden künftig zur Verantwortung gezogen, wenn sie nach der Ankunft von Saisonarbeitskräften diese doch nicht unter Vertrag nehmen. Entsprechende Unternehmen sollen zukünftig für drei Jahre von einer erneuten Antragstellung ausgeschlossen werden. Vor einer Bewilligung will die Regierung außerdem eine Plausibilitätsprüfung durchführen, in der die Anzahl der beantragten Arbeitsgenehmigungen mit der Größe des Betriebs, dem Umsatz und dem Personalbestand abgeglichen werden.
Aber es gibt auch Erleichterungen, u.a. bei vertraglichen Regelungen. Beispielsweise können Saisonarbeitsverträge zukünftig einfacher in unbefristete Vereinbarungen umgewandelt werden- und zwar ohne dass dabei die vorgeschriebenen Quoten für ausländische Arbeitnehmer im italienischen Arbeitsmarkt berücksichtigt werden müssen. Und sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 60 Tagen nach Ende ihrer Anstellung einen vergleichbaren neuen Vertrag abzuschließen.
In Australien ist eine erste gentechnisch veränderte Banane der Sorte ‘Cavendish‘ zugelassen worden. Kann dadurch die wichtigste Handelssorte der Welt gerettet werden?
Die Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes bietet für Fachkräfte und Studierende aus den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau sowie verwandter Agrarbereiche ab August eine einzigartige Gelegenheit, ihre Fähigkeiten in einem internationalen Umfeld zu erweitern.
Die Trilog-Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat zur Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung haben mit der ersten Sitzung am 5. Februar 2024 begonnen.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert seit dem 1. März den Neukauf ausgewählter Produkte, die bei der Arbeit gegen Sonne und Hitze schützen.
Das Schnellwarnsystem für Futter- und Lebensmittel (RASFF) der Europäischen Kommission veröffentlichte am 4. März 2024 eine Bekanntmachung, dass in marokkanischen Erdbeeren Der Erreger für Hepatitis A nachgewiesen wurde.
In den Medien wird derzeit vereinzelt davon berichtet, dass es in Obst und Gemüse, welches in Europa gehandelt wird, einen Anstieg von Rückständen mit sog. „PFAS“- (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) geben soll.
Der Anbau von Heidelbeeren in Polen boomt. Nach dem spanischen Portal F&H liegt die aktuelle Anbaufläche für Heidelbeeren in unserem Nachbarland bei rund 12.0000 Hektar.
Mehltau ist ein zunehmendes Problem in Erdbeeren, insbesondere im Geschützten Anbau. Die Schweizer Forschungsorganisation Agroscope testet nun im Rahmen eines Projekts des Kompetenznetzwerks Obst und Beeren...
Wer Obstbauer werden möchte, durchläuft die Ausbildung zum Gärtner, Fachrichtung Obstbau. Die derzeitige Ausbildungsverordnung zum Gärtner stammt allerdings aus dem Jahr 1996 und wird aktuell überarbeitet.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen.
Aufgrund des Interesses von Abgeordneten zahlreicher Parteien in den Niederlanden wurde die Petition „Rettet den niederländischen Apfel“ kürzlich im Gebäude des Repräsentantenhauses in Den Haag übergeben.
Der Bundestag hat den Bundeshaushalt 2024 beschlossen. Der Einzelplan 10 wurde gegenüber dem Regierungsentwurf um 100 Millionen Euro aufgestockt. Dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stehen damit für 2024 insgesamt 6,93 Milliarden Euro zur Verfügung.