Die italienische Regierung will die Vorschriften für die Beschäftigung von Saisonarbeitern aus Drittstaaten überarbeiten. Das Kabinett hat am 2. Oktober eine Anpassung der derzeit geltenden Vorschriften beschlossen.
Neben der Tourismusbranche ist vor allem die Landwirtschaft von den Neuerungen betroffen. So ist u.a. vorgesehen, diesbezügliche Verwaltungsakte vollständig digital durchzuführen, um jeden Schritt nachvollziehen zu können. Ebenso müssen künftig die Arbeitsvisa ebenso wie sämtliche Anträge und Bestätigungen der Unternehmen digital vorliegen.
Die Arbeitgeber werden künftig zur Verantwortung gezogen, wenn sie nach der Ankunft von Saisonarbeitskräften diese doch nicht unter Vertrag nehmen. Entsprechende Unternehmen sollen zukünftig für drei Jahre von einer erneuten Antragstellung ausgeschlossen werden. Vor einer Bewilligung will die Regierung außerdem eine Plausibilitätsprüfung durchführen, in der die Anzahl der beantragten Arbeitsgenehmigungen mit der Größe des Betriebs, dem Umsatz und dem Personalbestand abgeglichen werden.
Aber es gibt auch Erleichterungen, u.a. bei vertraglichen Regelungen. Beispielsweise können Saisonarbeitsverträge zukünftig einfacher in unbefristete Vereinbarungen umgewandelt werden- und zwar ohne dass dabei die vorgeschriebenen Quoten für ausländische Arbeitnehmer im italienischen Arbeitsmarkt berücksichtigt werden müssen. Und sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 60 Tagen nach Ende ihrer Anstellung einen vergleichbaren neuen Vertrag abzuschließen.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.
Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland auf einer Anbaufläche von 9 200 ha rund 37.000 t Strauchbeeren geerntet. Auch wenn die Anbaufläche damit gegenüber dem Vorjahr nur um 1 % abgenommen hat, ging die Erntemenge trotzdem um 10,6 % zurück.