Die italienische Regierung will die Vorschriften für die Beschäftigung von Saisonarbeitern aus Drittstaaten überarbeiten. Das Kabinett hat am 2. Oktober eine Anpassung der derzeit geltenden Vorschriften beschlossen.
Neben der Tourismusbranche ist vor allem die Landwirtschaft von den Neuerungen betroffen. So ist u.a. vorgesehen, diesbezügliche Verwaltungsakte vollständig digital durchzuführen, um jeden Schritt nachvollziehen zu können. Ebenso müssen künftig die Arbeitsvisa ebenso wie sämtliche Anträge und Bestätigungen der Unternehmen digital vorliegen.
Die Arbeitgeber werden künftig zur Verantwortung gezogen, wenn sie nach der Ankunft von Saisonarbeitskräften diese doch nicht unter Vertrag nehmen. Entsprechende Unternehmen sollen zukünftig für drei Jahre von einer erneuten Antragstellung ausgeschlossen werden. Vor einer Bewilligung will die Regierung außerdem eine Plausibilitätsprüfung durchführen, in der die Anzahl der beantragten Arbeitsgenehmigungen mit der Größe des Betriebs, dem Umsatz und dem Personalbestand abgeglichen werden.
Aber es gibt auch Erleichterungen, u.a. bei vertraglichen Regelungen. Beispielsweise können Saisonarbeitsverträge zukünftig einfacher in unbefristete Vereinbarungen umgewandelt werden- und zwar ohne dass dabei die vorgeschriebenen Quoten für ausländische Arbeitnehmer im italienischen Arbeitsmarkt berücksichtigt werden müssen. Und sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 60 Tagen nach Ende ihrer Anstellung einen vergleichbaren neuen Vertrag abzuschließen.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“
Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
ALDI Nord und ALDI SÜD wollen die heimische Landwirtschaft unterstützen, indem sie immer mehr Produkte mit der Herkunftskennzeichnung ,,Gutes aus deutscher Landwirtschaft‘‘ ins Sortiment aufnehmen.