Die italienische Regierung will die Vorschriften für die Beschäftigung von Saisonarbeitern aus Drittstaaten überarbeiten. Das Kabinett hat am 2. Oktober eine Anpassung der derzeit geltenden Vorschriften beschlossen.
Neben der Tourismusbranche ist vor allem die Landwirtschaft von den Neuerungen betroffen. So ist u.a. vorgesehen, diesbezügliche Verwaltungsakte vollständig digital durchzuführen, um jeden Schritt nachvollziehen zu können. Ebenso müssen künftig die Arbeitsvisa ebenso wie sämtliche Anträge und Bestätigungen der Unternehmen digital vorliegen.
Die Arbeitgeber werden künftig zur Verantwortung gezogen, wenn sie nach der Ankunft von Saisonarbeitskräften diese doch nicht unter Vertrag nehmen. Entsprechende Unternehmen sollen zukünftig für drei Jahre von einer erneuten Antragstellung ausgeschlossen werden. Vor einer Bewilligung will die Regierung außerdem eine Plausibilitätsprüfung durchführen, in der die Anzahl der beantragten Arbeitsgenehmigungen mit der Größe des Betriebs, dem Umsatz und dem Personalbestand abgeglichen werden.
Aber es gibt auch Erleichterungen, u.a. bei vertraglichen Regelungen. Beispielsweise können Saisonarbeitsverträge zukünftig einfacher in unbefristete Vereinbarungen umgewandelt werden- und zwar ohne dass dabei die vorgeschriebenen Quoten für ausländische Arbeitnehmer im italienischen Arbeitsmarkt berücksichtigt werden müssen. Und sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 60 Tagen nach Ende ihrer Anstellung einen vergleichbaren neuen Vertrag abzuschließen.
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