Die italienische Regierung will die Vorschriften für die Beschäftigung von Saisonarbeitern aus Drittstaaten überarbeiten. Das Kabinett hat am 2. Oktober eine Anpassung der derzeit geltenden Vorschriften beschlossen.
Neben der Tourismusbranche ist vor allem die Landwirtschaft von den Neuerungen betroffen. So ist u.a. vorgesehen, diesbezügliche Verwaltungsakte vollständig digital durchzuführen, um jeden Schritt nachvollziehen zu können. Ebenso müssen künftig die Arbeitsvisa ebenso wie sämtliche Anträge und Bestätigungen der Unternehmen digital vorliegen.
Die Arbeitgeber werden künftig zur Verantwortung gezogen, wenn sie nach der Ankunft von Saisonarbeitskräften diese doch nicht unter Vertrag nehmen. Entsprechende Unternehmen sollen zukünftig für drei Jahre von einer erneuten Antragstellung ausgeschlossen werden. Vor einer Bewilligung will die Regierung außerdem eine Plausibilitätsprüfung durchführen, in der die Anzahl der beantragten Arbeitsgenehmigungen mit der Größe des Betriebs, dem Umsatz und dem Personalbestand abgeglichen werden.
Aber es gibt auch Erleichterungen, u.a. bei vertraglichen Regelungen. Beispielsweise können Saisonarbeitsverträge zukünftig einfacher in unbefristete Vereinbarungen umgewandelt werden- und zwar ohne dass dabei die vorgeschriebenen Quoten für ausländische Arbeitnehmer im italienischen Arbeitsmarkt berücksichtigt werden müssen. Und sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 60 Tagen nach Ende ihrer Anstellung einen vergleichbaren neuen Vertrag abzuschließen.
Mit der Freiwilligen QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) hat QS eine einheitliche Lösung für die gesamte Wertschöpfungskette Obst, Gemüse und Kartoffeln entwickelt.
Lebensmittel werden immer teurer – dieses Gefühl beschleicht die Verbraucher schon seit einigen Jahren - und das nicht ohne Grund, denn tatsächlich sind die Preise für Nahrungsmittel zwischen 2021 und 2025 um fast 32 % gestiegen. Was hingegen täuscht, ist der Eindruck, die Preise steigen kontinuierlich und gleichmäßig immer weiter an
Von der fachgerechten Lagerung über die Bekämpfung der wichtigsten Pflanzenkrankheiten bis zur Modernisierung der Ernte sowie zu Erfahrungen innovativer Betriebe: Das Versuchszentrum Laimburg hat dieses Jahr erstmals eine Kastanienfachtagung organisiert.
In der Schweiz hat Agroscoppe mithilfe von Genomanalysen den Einwanderungsweg der invasiven Japankäfer nachvollzogen. Dabei hat sich gezeigt, dass die die Japankäfer-Populationen in der Schweiz unterschiedliche Herkünfte aufweisen. Das weist auf mehrere Eintrags- und Ausbreitungswege hin.
Der globale Gojibeeren-Markt steht vor einem deutlichen Wachstum: Gesundheitsbewusste Verbraucher suchen verstärkt nach dem perfekten Superfood. Und da ist der Weg zur Gojibeere nicht weit…
Laut Branchenberichten hat China seine Spitzenposition als unbestrittener Motor der globalen Obstindustrie seit Beginn des Entwicklungszeitraums 2021–2025 behauptet. Mit einer jährlicher Apfelproduktion von 51 Mio. Tonnen hat das Land einem erheblichen Anteil am weltweiten Angebot.
Die Europäische Union hat Ende Januar mit der Überarbeitung der Vorschriften für Bio-Lebensmittel begonnen. Bei der ersten Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister unter zyprischem Vorsitz stand das Thema sofort auf der Tagesordnung.
Forscher des Landwirtschaftlichen Forschungsdienstes (ARS) des U.S. Departments of Agriculture (USDA) haben kürzlich verlauten lassen, dass ihr Zweiarm-Apfelerntesystem in aktuellen Versuchen einen deutlichen Schritt nach vorne gemacht habe.
In der ersten Februarwoche hat die Fruit Logistica wieder ihre Tore für Aussteller und Besucher geöffnet. Deutschland ist nicht nur als Veranstaltungsort attraktiv, sondern für viele Anbieter auch ein wichtiger Zielmarkt. Immerhin ist Deutschland der wichtigste Importeur von Obst und Gemüse in Europa.
Im Rahmen des zweiten QS‑Laborkompetenztests im Jahr 2025 hatten sich 56 Labore aus 18 Ländern der analytischen Herausforderung in der Testmatrix Aubergine gestellt. Wie bereits in den vorangegangenen Tests, zeigte sich auch dieses Mal die hohe Bedeutung regelmäßiger Kompetenzprüfungen für eine verlässliche Rückstandsanalytik im QS‑System.
Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) werden anders berech-net als bei den frei wählbaren Krankenkassen der allgemeinen Krankenversiche-rung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum das so ist.