Mit dem Deutschen Innovationspreis Gartenbau werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jedes Jahr hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau ausgezeichnet. Ab jetzt können sich Betriebe für 2025 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 17. März 2025.
Teilnahmebedingungen Bewerben kann sich jedes Gartenbauunternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland, ob es Gartenbauprodukte herstellt, damit handelt oder auch Produkte und Zubehör herstellt. Ebenso bewerbungsberechtigt sind andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind, aber nicht der öffentlichen Hand angehören. Es soll sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art, um eine beispielhafte Kooperation, ein beispielhaftes Unternehmenskonzept oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen handeln.
Die Bewertung Die Bewertung erfolgt nach: • der innovativen Qualität, • der Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft, • der praktischen Anwendung, • den Marktchancen und • dem Modellcharakter für andere Betriebe. Die eingegangenen Bewerbungen werden von einer Bewertungskommission beurteilt. Die Entscheidung des BMEL ist endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Preis Der Innovationspreis Gartenbau ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Dieses Preisgeld wird von der Bewertungskommission auf bis zu drei Preisträger – nach Möglichkeit je einer in den Kategorien Pflanze, Technik, Kooperation/ Betriebsorganisation – aufgeteilt. Die Höhe des Einzelpreisgeldes richtet sich nach dem Innovationswert der Anmeldung, wobei das Preisgeld für einen Preisträger auf maximal 7.500 Euro begrenzt ist. Die Preisträger werden durch den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft oder dessen Vertretung im Amt ausgezeichnet.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“