Mit dem Deutschen Innovationspreis Gartenbau werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jedes Jahr hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau ausgezeichnet. Ab jetzt können sich Betriebe für 2025 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 17. März 2025.
Teilnahmebedingungen Bewerben kann sich jedes Gartenbauunternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland, ob es Gartenbauprodukte herstellt, damit handelt oder auch Produkte und Zubehör herstellt. Ebenso bewerbungsberechtigt sind andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind, aber nicht der öffentlichen Hand angehören. Es soll sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art, um eine beispielhafte Kooperation, ein beispielhaftes Unternehmenskonzept oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen handeln.
Die Bewertung Die Bewertung erfolgt nach: • der innovativen Qualität, • der Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft, • der praktischen Anwendung, • den Marktchancen und • dem Modellcharakter für andere Betriebe. Die eingegangenen Bewerbungen werden von einer Bewertungskommission beurteilt. Die Entscheidung des BMEL ist endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Preis Der Innovationspreis Gartenbau ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Dieses Preisgeld wird von der Bewertungskommission auf bis zu drei Preisträger – nach Möglichkeit je einer in den Kategorien Pflanze, Technik, Kooperation/ Betriebsorganisation – aufgeteilt. Die Höhe des Einzelpreisgeldes richtet sich nach dem Innovationswert der Anmeldung, wobei das Preisgeld für einen Preisträger auf maximal 7.500 Euro begrenzt ist. Die Preisträger werden durch den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft oder dessen Vertretung im Amt ausgezeichnet.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.
Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Anbauer auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt...
Die Ausbildungszahlen waren im Obstbau noch nie so niedrig wie in diesem Jahr. Gleichzeitig braucht der deutsche Obstbau dringend Fachkräfte. Wir alle müssen deshalb verstärkt für eine Ausbildung in Obstbaubetrieb werben...
Nach der diesjährigen Sozialwahl hat sich die neue Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am 11. Oktober in Kassel konstituiert und den neuen Vorstand gewählt.
Deutsche Äpfel dürfen ab sofort nach Indien exportiert werden. Damit hat ein langes und intensives Markt-Öffnungsverfahren seinen positiven Ausgang gefunden.
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Über 400 Aussteller aus zwölf Nationen werden vom 22. bis 23. November 2023 im Rahmen des Fachmesseduos expoSE & expoDirekt wieder ihre Produkte und Dienstleistungen rund um die Spargel- und Beerenproduktion sowie die Direktvermarktung präsentieren.
Am heutigen Freitag sollte die Entscheidung auf EU-Ebene fallen: Die Europäische Kommission hat zunächst keine ausreichende Zustimmung der EU-Länder für eine erneute Zulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre bekommen.