Mit dem Deutschen Innovationspreis Gartenbau werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jedes Jahr hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau ausgezeichnet. Ab jetzt können sich Betriebe für 2025 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 17. März 2025.
Teilnahmebedingungen Bewerben kann sich jedes Gartenbauunternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland, ob es Gartenbauprodukte herstellt, damit handelt oder auch Produkte und Zubehör herstellt. Ebenso bewerbungsberechtigt sind andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind, aber nicht der öffentlichen Hand angehören. Es soll sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art, um eine beispielhafte Kooperation, ein beispielhaftes Unternehmenskonzept oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen handeln.
Die Bewertung Die Bewertung erfolgt nach: • der innovativen Qualität, • der Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft, • der praktischen Anwendung, • den Marktchancen und • dem Modellcharakter für andere Betriebe. Die eingegangenen Bewerbungen werden von einer Bewertungskommission beurteilt. Die Entscheidung des BMEL ist endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Preis Der Innovationspreis Gartenbau ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Dieses Preisgeld wird von der Bewertungskommission auf bis zu drei Preisträger – nach Möglichkeit je einer in den Kategorien Pflanze, Technik, Kooperation/ Betriebsorganisation – aufgeteilt. Die Höhe des Einzelpreisgeldes richtet sich nach dem Innovationswert der Anmeldung, wobei das Preisgeld für einen Preisträger auf maximal 7.500 Euro begrenzt ist. Die Preisträger werden durch den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft oder dessen Vertretung im Amt ausgezeichnet.
Die Erdbeersaison hat in Huelva begonnen - der Region, in der fast 98 % der spanischen Erdbeeren produziert werden. In diesem Jahr wird mit einer Produktion von 221.412 Tonnen gerechnet, das sind ca. 9 % weniger als im Vorjahr.
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.