Die Früchte der als ‘Indianerbanane“ oder Pawpaw bekannten Asimina triloba erinnern geschmacklich an Mango und Banane und haben eine sehr cremige Konsistenz. Ihre Vitamine und Mineralstoffe sind zahlreich. Entsprechend hat die Nischenobstart insbesondere bei Direktvermarktern eine gewisse Beliebtheit erlangt. Nun wurde allerdings bekannt, dass die Früchte, ähnlich wie der verwandte Zimtapfel (Cherimoya) auch, Stoffe aus der Gruppe der Acetogenine und Isochinolinalkaloide enthalten.
Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart haben ergeben, dass diese Substanzen in den Früchten der Indianerbanane vorkommen. Sie können beim Verzehr unreifer Früchte zu Übelkeit und Magenbeschwerden führen. Auch allergische Reaktionen könnten, je nach Reifegrad und Verzehrmenge, nicht ausgeschlossen werden. Giftig ist die Pflanze mitsamt ihren Früchten somit zwar nicht, aber auch nicht unbedenklich. Besonders Kinder, Schwangere und immungeschwächte Personen sollten vorsichtig sein. Kritisch zu betrachten sind insbesondere die neurotoxischen Eigenschaften der Acetogenine. Es wird vermutet, dass sie bei hohem Verzehr atypischen Parkinsonismus auslösen können.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) hatte dem CVUA für genauere Untersuchungen verschiedene Sorten der Indianerbanane in unterschiedlichen Reifegraden zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der umfangreichen Tests zeigen, dass es offensichtlich sortenbedingte Unterschiede gibt. So schnitt die Sorte 'Sunflower' am besten ab, da bei ihr im Vergleich zu allen anderen Sorten geringere Gehalte der bedenklichen Inhaltsstoffe festgestellt wurden. Trotzdem will die LWG zukünftig keine Versuche mehr zur Fruchtproduktion von Asimina triloba durchführen. Denn ein Verzehr der Früchte könne nicht weiter uneingeschränkt empfohlen werden. Als Ziergehölz punkte die Indianerbanane aber weiterhin mit Blüte, Laub und langsamem Wuchs.
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.
Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.