Die Früchte der als ‘Indianerbanane“ oder Pawpaw bekannten Asimina triloba erinnern geschmacklich an Mango und Banane und haben eine sehr cremige Konsistenz. Ihre Vitamine und Mineralstoffe sind zahlreich. Entsprechend hat die Nischenobstart insbesondere bei Direktvermarktern eine gewisse Beliebtheit erlangt. Nun wurde allerdings bekannt, dass die Früchte, ähnlich wie der verwandte Zimtapfel (Cherimoya) auch, Stoffe aus der Gruppe der Acetogenine und Isochinolinalkaloide enthalten.
Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart haben ergeben, dass diese Substanzen in den Früchten der Indianerbanane vorkommen. Sie können beim Verzehr unreifer Früchte zu Übelkeit und Magenbeschwerden führen. Auch allergische Reaktionen könnten, je nach Reifegrad und Verzehrmenge, nicht ausgeschlossen werden. Giftig ist die Pflanze mitsamt ihren Früchten somit zwar nicht, aber auch nicht unbedenklich. Besonders Kinder, Schwangere und immungeschwächte Personen sollten vorsichtig sein. Kritisch zu betrachten sind insbesondere die neurotoxischen Eigenschaften der Acetogenine. Es wird vermutet, dass sie bei hohem Verzehr atypischen Parkinsonismus auslösen können.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) hatte dem CVUA für genauere Untersuchungen verschiedene Sorten der Indianerbanane in unterschiedlichen Reifegraden zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der umfangreichen Tests zeigen, dass es offensichtlich sortenbedingte Unterschiede gibt. So schnitt die Sorte 'Sunflower' am besten ab, da bei ihr im Vergleich zu allen anderen Sorten geringere Gehalte der bedenklichen Inhaltsstoffe festgestellt wurden. Trotzdem will die LWG zukünftig keine Versuche mehr zur Fruchtproduktion von Asimina triloba durchführen. Denn ein Verzehr der Früchte könne nicht weiter uneingeschränkt empfohlen werden. Als Ziergehölz punkte die Indianerbanane aber weiterhin mit Blüte, Laub und langsamem Wuchs.
Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert: Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.