Die Früchte der als ‘Indianerbanane“ oder Pawpaw bekannten Asimina triloba erinnern geschmacklich an Mango und Banane und haben eine sehr cremige Konsistenz. Ihre Vitamine und Mineralstoffe sind zahlreich. Entsprechend hat die Nischenobstart insbesondere bei Direktvermarktern eine gewisse Beliebtheit erlangt. Nun wurde allerdings bekannt, dass die Früchte, ähnlich wie der verwandte Zimtapfel (Cherimoya) auch, Stoffe aus der Gruppe der Acetogenine und Isochinolinalkaloide enthalten.
Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart haben ergeben, dass diese Substanzen in den Früchten der Indianerbanane vorkommen. Sie können beim Verzehr unreifer Früchte zu Übelkeit und Magenbeschwerden führen. Auch allergische Reaktionen könnten, je nach Reifegrad und Verzehrmenge, nicht ausgeschlossen werden. Giftig ist die Pflanze mitsamt ihren Früchten somit zwar nicht, aber auch nicht unbedenklich. Besonders Kinder, Schwangere und immungeschwächte Personen sollten vorsichtig sein. Kritisch zu betrachten sind insbesondere die neurotoxischen Eigenschaften der Acetogenine. Es wird vermutet, dass sie bei hohem Verzehr atypischen Parkinsonismus auslösen können.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) hatte dem CVUA für genauere Untersuchungen verschiedene Sorten der Indianerbanane in unterschiedlichen Reifegraden zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der umfangreichen Tests zeigen, dass es offensichtlich sortenbedingte Unterschiede gibt. So schnitt die Sorte 'Sunflower' am besten ab, da bei ihr im Vergleich zu allen anderen Sorten geringere Gehalte der bedenklichen Inhaltsstoffe festgestellt wurden. Trotzdem will die LWG zukünftig keine Versuche mehr zur Fruchtproduktion von Asimina triloba durchführen. Denn ein Verzehr der Früchte könne nicht weiter uneingeschränkt empfohlen werden. Als Ziergehölz punkte die Indianerbanane aber weiterhin mit Blüte, Laub und langsamem Wuchs.
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.