"Indianerbanane“: exotisch, aber nicht unbedenklich
Die Früchte der als ‘Indianerbanane“ oder Pawpaw bekannten Asimina triloba erinnern geschmacklich an Mango und Banane und haben eine sehr cremige Konsistenz. Ihre Vitamine und Mineralstoffe sind zahlreich. Entsprechend hat die Nischenobstart insbesondere bei Direktvermarktern eine gewisse Beliebtheit erlangt. Nun wurde allerdings bekannt, dass die Früchte, ähnlich wie der verwandte Zimtapfel (Cherimoya) auch, Stoffe aus der Gruppe der Acetogenine und Isochinolinalkaloide enthalten.
Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart haben ergeben, dass diese Substanzen in den Früchten der Indianerbanane vorkommen. Sie können beim Verzehr unreifer Früchte zu Übelkeit und Magenbeschwerden führen. Auch allergische Reaktionen könnten, je nach Reifegrad und Verzehrmenge, nicht ausgeschlossen werden. Giftig ist die Pflanze mitsamt ihren Früchten somit zwar nicht, aber auch nicht unbedenklich. Besonders Kinder, Schwangere und immungeschwächte Personen sollten vorsichtig sein.
Kritisch zu betrachten sind insbesondere die neurotoxischen Eigenschaften der Acetogenine. Es wird vermutet, dass sie bei hohem Verzehr atypischen Parkinsonismus auslösen können.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) hatte dem CVUA für genauere Untersuchungen verschiedene Sorten der Indianerbanane in unterschiedlichen Reifegraden zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der umfangreichen Tests zeigen, dass es offensichtlich sortenbedingte Unterschiede gibt. So schnitt die Sorte 'Sunflower' am besten ab, da bei ihr im Vergleich zu allen anderen Sorten geringere Gehalte der bedenklichen Inhaltsstoffe festgestellt wurden. Trotzdem will die LWG zukünftig keine Versuche mehr zur Fruchtproduktion von Asimina triloba durchführen. Denn ein Verzehr der Früchte könne nicht weiter uneingeschränkt empfohlen werden. Als Ziergehölz punkte die Indianerbanane aber weiterhin mit Blüte, Laub und langsamem Wuchs.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des CVUA Stuttgart unter https://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=7&ID=3899
Und auch der Podcast des CVUA (https://apfel-vogel-stories.podigee.io/) informiert umfassend zu den neuesten Erkenntnissen rund um die Pawpaw-Frucht.
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Wenn ein Wort das andere gibt, wird aus einem harmlosen Disput leicht ein explosiver Streit. Ein Deeskalationstraining kann helfen, solche Momente rechtzeitig zu entschärfen. „In der Saison unterstützen uns in unserem Familienbetrieb Saisonarbeitskräfte. Die Kommunikation innerhalb des Betriebes, auch mit den Beschäftigten und Kunden, ist nicht immer einfach.
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Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit bietet Betroffenen einen umfassenden Schutz und vielfältige Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Nun hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat (ÄSVB) empfohlen, das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.
Huelva: Beerenkampagne abgeschlossen
Nach Informationen von Freshuelva (Verband der Erdbeerproduzenten und –exporteure von Huelva) wurde die Erdbeersaison 2023/24 mit einer Produktion von 221.412 t beendet. Das ist ein Rückgang von 9 % gegenüber dem Vorjahr.
Asiatische Hornissen auf dem Vormarsch
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Top-Betriebe benötigen Top-Informationen
Unter dem Motto „Top-Betriebe benötigen Top-Informationen“ lädt das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e. V. (ZBG) Unternehmen aus dem Obstbau zur Teilnahme am Betriebsvergleich im Gartenbau ein. Finanziert durch Bund
WAPA: Europäische Apfelbestände um 7 % zugenommen
Aktuelle Zahlen der WAPA (World Apple and Pear Association) zeigen, dass die Apfelbestände in der EU im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 7 % auf 715.578 Tonnen zugenommen haben. Die Birnenbestände sind sogar um 31,1 % auf 71.273 Tonnen gestiegen. Die WAPA veröffentlichte die Zahlen zu den Apfel- und Birnenbeständen in der EU immer zum 1. Juni 2024.
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Der meldepflichtigen Japankäfer (Popillia japonica) wurde in Basel - und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze gesichtet. Die Europäische Union stuft den Japankäfer als so genannten „prioritären Quarantäneschädling“ ein, dessen Auftreten durch jedermann meldepflichtig ist.
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