QS ist registriertes System für die Prüfung der Herkunftskennzeichnung
QS-Systempartner können sich in der QS-Datenbank für die Teilnahme an der Herkunftskennzeichen Deutschland der ZKHL anmelden
Die Teilnahme an der Herkunftskennzeichen Deutschland ist für alle Marktpartner in der QS-Datenbank transparent nachvollziehbar
Mit nur einem Häkchen können sich QS-Systempartner zukünftig in der Datenbank des QS-Systems zur Überprüfung für die neue Herkunftskennzeichnung der ZKHL anmelden, die dann im Rahmen eines regulären Audits durchgeführt wird. Die Herkunftskennzeichnung bietet Lebensmittelunternehmern und Lebensmittelherstellern die Möglichkeit, ihre Produkte als ausschließlich in Deutschland hergestellte Ware auszuloben. Alle Produktions- und Vermarktungsschritte müssen hierfür nachweislich in Deutschland stattgefunden haben. Über die systemimmanente Rückverfolgbarkeit des QS-Systems kann die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) die für das Herkunftskennzeichen definierten Anforderungen entlang der gesamten Produktionsschritte transparent abbilden und überprüfen. QS-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs betont in diesem Zusammenhang, dass man den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich halten wolle, indem die bewährten Strukturen des QS-Systems genutzt würden und sich so möglichst viele Synergien ergeben.
Alles in einem Audit Für QS-Systempartner ist das Vorgehen denkbar einfach: QS ist als Prüfsystem bei der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL), die das Herkunftszeichen Deutschland vergibt, registriert. Unternehmen aus dem QS-System, die mit der ZKHL eine Zeichennutzungsvereinbarung geschlossen haben, müssen sich deshalb nur mit einem Häkchen in der QS-Datenbank für die Überprüfung anmelden. Die beauftragte Zertifizierungsstelle erhält über die Datenbank die entsprechende Information und kann die korrekte Verwendung des Herkunftskennzeichen Deutschland anhand einer ZKHL-Zusatzcheckliste beim nächsten regulären QS-Audit direkt mit überprüfen.
Eine nachweislich lückenlose Herkunft QS stellt einen lückenlosen Nachweis über die Herkunft des Produktes sicher. Bei Obst Gemüse und Kartoffeln müssen sich lediglich die Unternehmen prüfen lassen, die auch die Ware mit dem Zeichen in den Handel bringen. Die ZKHL hat hier keine zusätzlichen Kontrollen von Zulieferern vorgesehen, da die Deklaration des Ursprungslandes sowohl auf dem Etikett als auch auf dem Lieferschein gesetzlich vorgeschrieben ist.
Über den Autor
Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH / www.q-s.de
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.
Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.